Reiseunfallversicherung

Die Reiseunfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt bekanntermaßen Unfälle im Urlaub nicht mit ab, sie bietet hierfür keine Leistungen. So ist ein Reisender, sei es im Urlaub oder auf einer Geschäftreise, gut damit beraten, eine Reiseunfallversicherung abzuschließen. Eine Reiseunfallversicherung deckt fremd eingewirkte Schädigungen am Reisenden ab, wirkt also bei Eintritt eines Unfallereignisses, worauf er keinen Einfluss genommen hat.

Die Reiseunfallversicherung schützt demnach allgemein ausgedrückt vor den Folgen eines fremd verursachten Unfalls. Zu den Unfällen, die in der Versicherung mit abgedeckt sind, zählen unter anderem auch Zerrungen und Verrenkungen durch übermäßige Kraftanstrengung. Dagegen werden Unfälle, die durch Bewusstseins- oder Geistesstörungen, eventuell durch Trunkenheit verursacht, nicht abgedeckt, ebenso wenig wie nicht unfallbedingte Beeinträchtigungen des Körpers, so zum Beispiel durch einen Schlag- oder epileptischen Anfall.

Wichtig ist auch, dass bei Kriegen oder Bürgerkriegen ebenfalls nicht mit dem Reiseunfallversicherungsschutz zu rechnen ist, dagegen haben viele Versicherungsgesellschaften die Leistungen ihrer Reiseunfallversicherung im Hinblick auf jüngst geschehene Ereignisse, so zum Beispiel auf Terrorismusschäden erweitert.

Die Reiseunfallversicherung deckt Körperschädigungen bei einem Unfall im Urlaub oder auf einer Reise ab und trägt die finanziellen Konsequenzen daraus die ganze Reise über, ob geschäftliche Reise oder Individual- oder Pauschal-Urlaub. Eine Reiseunfallversicherung kann für eine Höchstdauer von 6 Wochen abgeschlossen werden. Die Leistungen lassen sich aus dem Vertrag entnehmen, gewöhnlich kann aber aus Invaliditäts-, Übergangs- und Todesfallleistungen, Genesungs-, Tage- und Krankentagegeld gewählt werden.

Im Falle von Invalidität kann zwischen einer Kostenregulierung gewählt werden, die eine lebenslange Rente ausgibt, oder einer hohen einmaligen Zahlung. Viele private Anbieter für eine Reiseunfallversicherung schließen zudem Leistungen wie Erstattung der Bergungskosten und kosmetische Operationen mit ein. Das Tagegeld wird von einer Reiseunfallversicherung bei Arbeitsunfähigkeit während der Dauer der ärztlichen Behandlung bezahlt.

Der Schutz der Reiseunfallversicherung beginnt mit Eingang der erstmaligen Beitragszahlung, spätestens aber ab dem Zeitpunkt, der als Beginn des Reiseunfallversicherungsschutzes im Versicherungsschein festgesetzt wurde. Allerdings ist zu bedenken: Hat der Reisende bereits eine private Unfallversicherung, so wäre der Abschluss einer weiteren Reiseunfallversicherung überflüssig und unnötig teuer. Die private Unfallversicherung gilt nämlich rund um die Uhr das ganze Jahr über und, im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, weltweit. Ob man sich dennoch für eine Reiseunfallversicherung entscheidet, bleibt jedem frei gestellt. Privat Unfallversicherten wird aber logischerweise davon abgeraten, gesetzlich Unfallversicherten kann eine Reiseunfallversicherung dagegen helfen, da sie Leistungen abdeckt, die ihnen mit der gesetzlichen Unfallversicherung nicht zustehen.

Auch unter den Anbietern von Reiseunfallversicherungen gibt es Tarifunterschiede. Vergleiche sind angebracht und helfen bei Einsparungen von unnötigen Kosten. Steht Ihnen dagegen die Möglichkeit frei, eine private Unfallversicherung abzuschließen, sollten Sie diese Möglichkeit nutzen und kein unnötiges Geld in eine Reiseunfallversicherung investieren. Gesetzlich Unfallversicherten ist der Schutz jedoch empfohlen, nützlich ist in jedem Fall das Einholen von Informationen rund um das Thema. Als Risiko- oder Extremsportler sollten Sie sich zum Beispiel erkundigen, ob Ihre Sportart versichert werden kann!

 

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