
Die Unfallversicherung wird grundsätzlich in zwei verschiedene Kontexte eingeordnet: Zum einen gibt es eine private Unfallversicherung, zum anderen existiert auch eine gesetzliche Unfallversicherung.
Die gesetzliche Unfallversicherung zählt zur gegliederten Sozialversicherung, die im Sozialgesetzbuch VII verankert ist. Zum ersten Mal eingeführt wurde die Unfallversicherung im Jahre 1885 unter Bismarck.
Innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung unterscheidet man pflichtversicherte und freiwillig versicherte Personen. Pflichtversichert sind hierbei abhängige Arbeitnehmer, Landwirte, Auszubildende, Schüler, Studenten und Kinder, die den Kindergarten besuchen. Als Unternehmer, Selbständiger oder Freiberufler hat man jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich versichern zu lassen.
Getragen werden die Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung nicht vom Versicherten selbst sondern von den Mitgliedsunternehmen. In Deutschland gibt es drei Träger der gesetzlichen Unfallversicherung: die gewerbliche Berufsgenossenschaft; die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft und die Unfallkassen. Hierbei finanziert die gewerbliche Berufsgenossenschaft die zu erstattenden Leistungen durch die Beiträge der Arbeitgeber. Zu berücksichtigen sind bei der Errechnung der Beiträge verschiedene Gefahrtarife. Zudem sind Unterschiede bei den verschiedenen Branchen festzustellen. Bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften errechnen sich die Beiträge der Unfallversicherung aus der Größe der zu bewirtschaftenden und der Anzahl der auf dem Hof gehaltenen Tiere. Die Unfallkassen schließlich werden über Steuermittel finanziert.
Fällig wird die Unfallversicherung bei Berufskrankheit, bei Wegeunfall – auf dem Weg von zu Hause zum Arbeitsplatz oder zur Schule und umgekehrt – und natürlich bei Arbeitsunfällen. Dabei muss der gesundheitliche Schaden definitiv auf den Arbeitsunfall zurückzuführen sein.
Die Leistungen der Unfallversicherung, die hierbei fällig werden, sind entweder finanzieller Natur oder sie werden in Sachleistungen erbracht. Neben Verletztengeld, Verletztenrente oder Hinterbliebenenrente hat der Versicherte bei einem Schadensfall auch Anspruch auf Krankenbehandlung, Pflege und Hilfsmittel. Diese Maßnahmen dienen der Rehabilitation oder einer Entschädigung durch Geldleistung.
Wie erwähnt gibt es neben der gesetzlichen noch die private Unfallversicherung. Angesichts der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht für Unfälle jeder Art und zu jedem Zeitpunkt gilt, scheint es ratsam, zusätzlich eine private Unfallversicherung abzuschließen. Diese sichert Sie gegen Unfälle außerhalb der Arbeitszeit und an jedem x-beliebigen Ort ab.
Unter Unfall wird hierbei eine plötzlich von außen auftretende Energie verstanden, die zu einer unfreiwilligen Schädigung der Gesundheit führt. Unter einer weiter gefassten Definition von Gesundheitsschäden sind zum Beispiel auch gerissene Bänder oder ein Muskelfaserriss zu zählen.
Die Kernleistung einer privaten Unfallversicherung jedoch zielt auf die Invalidität – eine Gesundheitsschädigung von dauerhafter Art – ab. Hierbei könnte es durchaus sinnvoll sein, sich Gedanken über eine mögliche Progression zu machen. Wenn Sie sich dazu entschließen, bedeutet dies, dass Sie eine höhere Entschädigung erhalten, wenn Sie einen bestimmten Prozentsatz an Invalidität überschreiten. Zu den Leistungen zählen unter anderem Krankenhaustagegeld, Mehrleistungen ab einem Invaliditätsgrad von 90% und mehr, Kurbeihilfe oder auch eine Vorsorgeversicherung für Neugeborene.
Jedoch sollten Sie vor Abschluss einer privaten Unfallversicherung genau die Angebote der verschiedenen Anbieter vergleichen. Bei einem solchen Versicherungs-Vergleich können Sie Informationen über die verschiedenen Konditionen, die verschiedene Versicherer bieten, einholen. Zudem sollten Sie sich vor Abschluss einer privaten Unfallversicherung gründlich überlegen, für welche Lebensbereiche eine derartige Versicherung sinnvoll und notwendig ist.
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