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Wer in eine private Rentenversicherung eingezahlt hat, erhält zum vereinbarten Termin eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalabfindung.
Im Wesentlichen werden 2 Varianten der Rentenversicherung angeboten.
Hier zahlt der Kunde einen großen Betrag, z.B. 25.000 EUR auf ein Mal ein, die lebenslange Rente beginnt sofort zu laufen.
Zunächst werden über Jahre verteilt, die Beiträge eingezahlt. Diese Zeit nennt man Aufschub- oder Ansparphase.
Kurz vor dem Beginn der Rentenzahlungen entscheidet der Versicherte, ob er lieber eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalabfindung haben möchte. Bei der einmaligen Kapitalabfindung wird der gesamte Beitrag, wie bei der Lebensversicherung auch, auf einmal ausgezahlt.
Die Rentenversicherer garantieren eine Mindestverzinsung der Sparanteile, diese liegt bei ca. 3,25%. Hinzu kommt die sogenannte Überschussbeteiligung, somit kann man mit einer Verzinsung von ca. 6% rechnen.
Die Verzinsung von Rentenversicherungen liegt im Schnitt bei ca. 6% pro Jahr.
Ein sinnvoller Vergleich mit anderen Geldanlagen ist nur möglich, wenn man die Steuerfreiheit und die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge berücksichtigt.
Die Frage muss immer sein: Wie viel Ertrag muss ich mit einer alternativen Anlage erzielen, um auf das gleiche Ergebnis nach Berücksichtigung evtl. Steuerzahlungen zu kommen?
Die Rentenversicherung zählt zu den sichersten Anlagen überhaupt.Der Gesetzgeber verpflichtet die Unternehmen zu einer extrem vorsichtigen Geldanlage. Die Kundengelder sind weit gestreut und werden überwiegend in festverzinslichen Wertpapieren angelegt. Aktienanlagen sind nur zu geringeren Prozentsätzen erlaubt.
Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen überwacht alle Anbieter und sorgt so dafür, dass die Versicherer ihre Versprechen auch erfüllen können.
Die deutschen Rentenversicherer sind in der Regel bescheidener, Verträge sind in der Regel ab 25 EUR pro Monat möglich. Mit 50 EUR pro Monat steht Ihnen der gesamte Versicherungsmarkt offen.
Eine vorzeitige Auflösung des Vertrags und die Auszahlung der vorhandenen Werte ist jederzeit möglich.
Da Versicherer die Kosten des Vertrages schon am Anfang in Rechnung stellen, macht man bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung in den ersten Jahren meistens kein gutes Geschäft. Legen Sie in Versicherungen daher immer nur so viel an, wie Sie tatsächlich entbehren können.
Man sollte bei diesem Punkt allerdings beachten, dass Sparpläne für das Rentenalter nicht vorzeitig angezapft werden sollten. Gelder, die man später dringend braucht, stehen nicht zur Verfügung, wenn man sie vorher schon ausgibt.
Eigentlich sollte dieses Extra immer eingeschlossen werden. Können Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben, so sind keine Beiträge mehr fällig, der Versicherer zahlt für Sie die Beiträge weiter.
Wenn Sie wollen, dass der Vertrag mit Ihrem Einkommen wächst, so können Sie eine Dynamik vereinbaren. Die Dynamik verbrieft das Recht, die Leistung des Vertrages jährlich ohne eine erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Hierbei handelt es sich um ein Recht und keine Pflicht. Es ist deshalb sinnvoll, einen Vertrag mit Dynamik abzuschließen, da Sie eine Anpassung nach oben immer ablehnen können. In diesem Fall bleibt einfach alles beim Alten, der Vertrag läuft unverändert weiter.
Verträge, die bis zum 75. oder gar 85. Lebensjahr laufen, werden gerne verkauft, weil die Provision dafür höher ist als für Policen, die auf das 65. Lebensjahr abgeschlossen werden. Die lange Laufzeit wird damit begründet, dass man ja bereits mit 65 kündigen oder den Vertrag auszahlen lassen kann.
Diese Argumentation ist zwar richtig, kostet aber Ihr Geld. Die Rendite eines solchen Vertrages ist deutlich geringer.
Die Riester-Rente ist eine freiwillige, private Rentenversicherung, mit der ein Versicherter seine persönliche Versorgungslücke im Alter schliessen kann. Die Riester Rente ist sicher und attraktiv, da während des Arbeitslebens Beiträge in eine private Rentenversicherung eingezahlt werden, welche aus einem Banksparplan oder einen Fonds bestehen kann. Zusätzlich erhält der Versicherte staatliche Zulagen und Steuerfreibeträge für seine Riesterprodukte, die durch Behörden zertifiziert sind. Der Versicherer garantiert Rückzahlungen mindestens in Höhe der eingezahlten Riester-Renten-Beiträge sowie eine Mindestverzinsung von derzeit 2,7 Prozent. Dank der staatlichen Förderung liegt die Rendite der Riester Rente meist deutlich über dem Zinssatz vergleichbarer privaten Rentenversicherungen.
Nach der Riester Rente gibt es nun auch die Rürup Rente. Wer Altersvorsorge betreiben möchte, kann ab 2005 die Rürup-Rente abschliessen, welche nach dem Sozialexperten Bert Rürup benannt wurde. Rürup's Idee war es, eine zusätzliche Form der privaten Altersvorsorge zu schaffen.
Das Modell der Rürup Rente ist deutlich einfacher als die Riester-Rente, gefördert werden grundsätzlich alle Berufsgruppen durch Steuerfreiheit der eingezahlten Beiträge. So werden dieses Jahr bis zu 60 Prozent aller Aufwendungen für eine Rürup Rente (maximal 12.000,- Euro/Jahr) als Sonderausgaben anerkannt und daher aus unversteuertem Einkommen gezahlt.
Die Rürup-Rente wird allerdings nur dann steuerlich gefördert, wenn die folgenden Auflagen erfüllt sind:
Somit ist die Rürup Rente nicht pfändbar und wird nicht als Vermögen auf das Arbeitslosengeld II oder andere Sozialleistungen angerechnet. Die Rürup Rente ist damit absolut Hartz IV-sicher.
Verträge, die der Altersversorgung dienen, sollten mit Beginn der Rente enden. In der Regel beginnt die Rente mit 65 Jahren, meist wird diese Laufzeit richtig sein.
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