gesetzliche Rentenversicherung

 

zum Vergleich der Rentenversicherung

 

Die gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung, kurz auch GRV genannt, basiert auf dem Sozialgesetzbuch VI und ist Bestandteil des gegliederten Sozialversicherungssystems zur Alterssicherung der abhängig Beschäftigten. Sie wird in der Regel durch die Zwangsteilnahme im Umlageverfahren finanziert: Arbeitstätige bezahlen die Renten der aus dem Arbeitsleben Geschiedenen und erwirbt somit einen Anspruch auf die eigene Rente. Dieses Verfahren bezeichnet den so gennanten Generationenvertrag.

Die gesetzliche Rentenversicherung bildet in Deutschland eine von drei Grundlagen der Altersvorsorge. Die zwei anderen sind die überbetriebliche, tarifliche bzw. betriebliche Altersvorsorge und die private Altersvorsorge auf Basis z.B. der Riester-Rente. Je nachdem, ob man zur Personengruppe der Angestellten, der Arbeiter oder der im Bergbau angestellten Personen gehört, sind entweder die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), die Landesversicherungsanstalten (LVA) oder die Bundesknappschaft Träger der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wie der Name schon erahnen lässt, ist die gesetzliche Rentenversicherung eine Pflichtversicherung. Das heißt, es muss sich jeder über sie versichern. Ausnahmen gibt es fast keine. Unter die gesetzliche Rentenversicherung fällt jeder abhängig beschäftigte Arbeitnehmer sowie Auszubildende. Sogar viele Selbständige, wie unter anderem Landwirte, Handwerker, Künstler und Publizisten, Fischer und Schiffer, Seelotsen, Hausgewerbetreibende und Ich-AG’ler, werden zwangsversichert. Die kleine Personengruppe der Selbständigen, die nicht unter die Pflichtversicherung der gesetzlichen Rentenversicherung fällt, hat die Möglichkeit, eine private Rentenversicherung abzuschließen. Die so genannte Gruppe der Freiberufler, zum Beispiel Ärzte, Anwälte oder Steuerberater, werden über die jeweiligen berufsständischen Versorgungswerke pflichtversichert.

Die gesetzliche Rentenversicherung versichert nicht nur das Alter, also die eigentliche Rente, sondern auch andere Risiken wie verminderte Erwerbsfähigkeit durch Invalidität und sogar Tod. Die Rentenversicherung leistet im Falle des Risikoeintritts dementsprechende Rentenzahlungen an den eigentlichen Empfänger oder aber die Hinterbliebenen, sprich Witwe oder Witwer, Waisen und dem vorletzten Ehepartner zur Kindererziehung. Des Weiteren werden von der Rentenversicherung alle medizinisch notwendigen Leistungen zur Rehabilitation und zur Teilnahme und Wiedereingliederung ins Arbeitsleben geleistet. Wenn möglich gilt in diesem Fall immer: Rehabilitation vor Rente. Für die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gelten bestimmte Voraussetzungen. Um die Altersrente zu beziehen muss derzeit ein Mindestalter von 60 Jahren erreicht sein. Ansonsten wird die Rente erst nach Einhalten gewisser Wartezeiten gewährt – dies sind mindestens fünf Jahre. Um die Regelaltersrente ohne Abschläge beziehen zu können, muss man zurzeit ein Alter von mindestens 65 Jahren erreicht haben.

Die Höhe der Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung berechnet sich durch die Rentenformel, die im Sozialgesetzbuch fixiert ist. Hier fließen verschiedene Faktoren mit ein – unter anderem die Arbeitszeit, der Verdienst und die Höhe der Beitragszahlungen. In dieser Formel spiegelt sich aber auch der Sozialgedanke der gesetzlichen Rentenversicherung wieder. Beitragsjahre, in denen aus bestimmten Gründen nicht in die Rentenkasse eingezahlt werden konnte, beispielsweise das Erziehungsjahr nach Geburt des Kindes, werden außer Acht gelassen und mindern somit nicht die Rentenzahlung. Außerdem erbringen die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung auch so genannte "versicherungsfremde" Leistungen. Dies sind unter anderem Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation, sowie zur Verbesserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.

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Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert sich durch Beitragszahlungen, die je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen werden. Lediglich die Knappschaftsversicherungen tragen sogar 2/3 des Beitrages. Selbständige müssen die Beitragszahlungen zu 100% selbst übernehmen. Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren. Das heißt, im Idealfall werden die Beitragszahlungen der Renteneinzahlenden eins zu eins auf die Leistungsempfänger umgelegt. Dies gestaltet sich jedoch in Zeiten zunehmender Arbeitslosigkeit immer schwieriger und hat laufende Rentenkürzungen zur Folge. Für die Zukunft ist es weder gewiss, wie hoch die gesetzlichen Rentenleistungen ausfallen werden, noch wie lange die gesetzliche Rentenversicherung in ihrer jetzigen Form überhaupt Bestand haben kann.

Daher empfiehlt es sich für jeden, sich zusätzlich eine private Renteversicherung abzuschließen. Auf diesem Gebiet lohnt es sich, verschiedene Anbieter miteinander zu vergleichen, da es die verschiedensten Angebote gibt, die sich in Umfang und Konditionen stark voneinander unterscheiden.

 

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