Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung

Reisende, die eine gebuchte Reise nicht antreten können, müssen aufgrund der Reisebedingungen grundsätzlich Stornogebühren bezahlen, sodass bei Nichtantritt der Reise Gebühren in Höhe von bis zu 20% der Reisekosten entstehen können. Die Höhe dieser Stornogebühren richtet sich nach dem Zeitraum, der zwischen der Stornierung und dem Beginn der Reise liegt.

Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die anfallenden Kosten der Stornierung, allerdings können diese Bedingungen, unter denen eine Reiserücktrittsversicherung eintritt, bei den Versicherungsgesellschaften unterschiedlich sein. Meist sind zum Beispiel Krankheiten, die zum Zeitpunkt der Buchung bereits bestanden haben, kein Grund für das Eintreten der Reiserücktrittsversicherung. Liegt jedoch eine ärztliche Bestätigung vor, die bescheinigt, dass die Krankheit, die als Grund für die Reiserücktrittsversicherung angegeben wird, zum Zeitpunkt der Buchung nicht absehbar und somit für den Versicherungsnehmer unvorhersehbar war, ist die Versicherung verpflichtet, die Stornogebühren zu erstatten. Somit stellt eine unvorhersehbare schwere Erkrankung und daraus entstehende Reiseunfähigkeit einen Grund für den Eintritt der Reiserücktrittsversicherung dar.

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Auch ein Unfall des Reisenden, sowie Tod der versicherten Person oder eines nahen Verwandten können abhängig von den Versicherungsbedingungen Voraussetzung für eine Erstattung der Gebühren durch die Reiserücktrittsversicherung sein. Auch wenn nahe Angehörige oder eine mitreisenden Person, die ebenfalls versichert ist, von diesen Gründen betroffen sind, kann eine Erstattung der Stornogebühren meist geltend gemacht werden. Abhängig von der Versicherungsgesellschaft können auch andere Gründe, wie das Eintreten einer Schwangerschaft nach der Buchung, ein bedeutender Sachschaden am Eigentum, unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes, eine nicht vorhersehbare Einberufung zum Militärdienst sowie eine unerwartete gerichtliche Vorladung Gründe sein, die zu einer Erstattung der Stornogebühren durch die Reiserücktrittsversicherung führen.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist für Reisen jeglicher Art grundsätzlich zu empfehlen. Allerdings sollten Reisende sorgfältig prüfen, für welche Fälle sie durch die Reiserücktrittsversicherung abgesichert sind. Basispakete, die oftmals bei der Buchung von Pauschalreisen angeboten werden, bieten meist nur eine Erstattung bei triftigen Gründen wie Tod, Unfall oder nachweislich schwerer Erkrankung der Reisenden an.

So ist Versicherungsnehmern generell anzuraten, individuell zu überlegen, ob eine Inkludierung von unverschuldeter Arbeitslosigkeit, Elementarschäden oder auch psychische Krankheiten, die in der Regel im Basispaket nicht enthalten sind, sinnvoll ist. In keinem Fall erstattet werden die Stornierungsgebühren hingegen, wenn Reisende sich unerwartet und grundlos doch gegen einen Antritt der Reise entscheiden oder plötzliche Terminschwierigkeiten auftreten.

Entscheidet sich der Versicherungsnehmer, die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch zu nehmen, so sind die Gründe für die Stornierung unverzüglich dem Versicherungsunternehmen mitzuteilen. Eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen ist generell sinnvoll, vor allem wenn die Voraussetzungen für das Eintreten der Versicherung individuell auf den Reisenden zugeschnitten sind. Besonders Familien mit Kindern, die öfters krank werden, sowie Urlaubern, die sich für teure Pauschalreisen entschieden haben, ist eine Reiserücktrittsversicherung dringend zu empfehlen.

Auch wenn Reiserücktrittsversicherung meist mit der Buchung angeboten werden, lohnt es sich für Reisende, verschiedene Versicherungsanbieter zu vergleichen, um zu einen günstigen, sowie für sie passenden Tarif zu erhalten.

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