Reiseprivathaftpflichtversicherung

Die Reiseprivathaftpflichtversicherung

Die Reiseprivathaftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Sie als Privatperson während einer Reise verursachen. Eine solche Versicherung kann häufig zusammen mit weiteren Reiseversicherungen abgeschlossen werden oder wird in Versicherungsmodellen von Kreditkartenunternehmen angeboten.

Wie eine private Haftpflichtversicherung innerhalb Deutschlands, zahlt auch die Reiseprivathaftpflichtversicherung bei einer Schadensersatzverpflichtung, die den gesetzlichen Haftpflichtbedingungen entspricht. Reine Vermögensschäden sind hierbei nicht versichert, sondern lediglich Sach- und Personenschäden. Als Sachschäden sind die Beschädigung oder Vernichtung von Gegenständen definiert und einen Personenschaden stellt zum Beispiel Gesundheitsschädigung oder Körperverletzung dar.

Diese Schäden können auf unterschiedliche Weisen verursacht worden sein. Etwa bei der Verwendung eines Fahrrads, der Ausübung eines Sports mit Ausnahme der Jagd, Haltung eines Kleintieres, ausgenommen Hunde, oder bei der Benutzung von gemieteten Wohnräumen. Wichtig ist hierbei, dass der Schaden nicht bei der Ausübung einer geschäftlichen Tätigkeit, sondern von Ihnen als Privatperson verursacht wurde.

Im Vertrag der Reiseprivathaftpflichtversicherung ist geregelt, in welchen Fällen Sie eine Leistung erwarten können. Dort sind auch Ausnahmen vermerkt. Beispielsweise wird für einen Schaden, der mit einem Wasserfahrzeug verursacht wurde, nur dann gehaftet, wenn das Fahrzeug kein amtliches Kennzeichen trägt. Wenn Sie also mit einem Ruderboot einen Steg beschädigen, haftet die Versicherung für den Schaden, nicht jedoch wenn der Schaden durch ein größeres Motorboot verursacht wird.

Der Leistungsumfang der Reiseprivathaftpflichtversicherung ist vorher festgelegt. Häufig werden die Kosten des verursachten Schadens bis zu einem gewissen Maximalbetrag gezahlt. Wenn ein Straf- oder Disziplinarverfahren aufgrund des Schadens erforderlich wird, werden die Kosten des Verfahrens, sofern der Versicherer sich damit einverstanden erklärt, übernommen.

Die Beiträge für eine Reiseprivathaftpflichtversicherung sind relativ niedrig. Man bezahlt der Versicherungsdauer entsprechend, wobei eine Reiseprivathaftpflichtversicherung für acht Tage ca. 6 € kostet. Viele Anbieter integrieren die Reiseprivathaftpflichtversicherung in ein Reiseversicherungspaket, das zum Beispiel auch Reiserücktrittsversicherung und Reisegepäckversicherung umfasst.

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Sie sollten vorher sorgfältig vergleichen, welche Versicherung wann haftet. Berücksichtigen Sie auch die Vertragsbedingungen Ihrer privaten Haftpflichtversicherung. Wenn Sie eine Police mit weltweiter Deckung abgeschlossen haben, haftet die Versicherung auch im Ausland, sofern Sie sich dort nicht länger als ein Jahr aufhalten. Somit wäre eine Reiseprivathaftpflichtversicherung überflüssig.

 

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