
Bei einer Reisegepäckversicherung erstattet der Versicherer bei Verlust, Zerstörung und Beschädigung des Reisegepäcks dem Versicherungsnehmer den entstandenen Schaden. Die Reisegepäckversicherung kann als dauerhafter Vertrag oder nur für den Zeitraum der Reise abgeschlossen werden, wobei sich eine dauerhafte Reiseversicherung nur für Reisende, die mehrmals im Jahr verreisen lohnt. Versichert ist das Gepäck des Versicherungsnehmers sowie das Gepäck mitreisender Personen, sofern es sich hierbei um im selben Haushalt lebende Familienangehörige oder Hausangestellte handelt. Die Reisegepäckversicherung erbringt auch für mitreisende Lebensgefährten des Versicherungsnehmers Leistungen.
Die Reisegepäckversicherung versichert persönlichen Reisebedarf, also Gegenstände, die der Reisende für seine Reise subjektiv benötigt, allerdings in der Regel keine Sachen, die dem beruflichen oder gewerblichen Bedarf zuzurechnen sind. Auf der Reise erworbene Gegenstände wie Souvenirs sind ebenfalls in dieser Versicherung enthalten, allerdings nur bis zu 250 € pro Versicherungsfall. Eigentum des Versicherungsnehmers, das aus dem Hotelzimmer oder aus der Ferienwohnung des Versicherungsnehmers entwendet wird, ist durch die Reisgepäckversicherung abgesichert, allerdings nicht, wenn dieses Eigentum in der Unterkunft Schaden erleidet.
Die Reisegepäckversicherung greift ebenfalls bei diversen Sportgeräten, wenn diese durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, den der Versicherungsnehmer nachweislich nicht zu verantworten hat, zu Schaden kommen, wie beispielsweise ein ordnungsgemäß abgestelltes Fahrrad, das beschädigt wird. Zudem werden Wertgegenstände wie Foto- und Filmapparate, Schmuckgegenstände und Pelze von der Reisegepäckversicherung abgesichert, allerdings aufgrund ihres hohen Werts meist nur prozentual und ausschließlich, wenn der Versicherungsnehmer verantwortungsvoll gehandelt hat. Eine Kamera die unbeaufsichtigt, auch wenn nur kurzzeitig, auf dem Tisch in einem Café lag, und von dort entwendet wird, kann durch die Reisegepäckversicherung nicht ersetzt werden, da der Versicherungsnehmer fahrlässig handelte.
Ausweispapiere werden von der Reisegepäckversicherung ersetzt, dies gilt allerdings nicht für sonstige Dokumente, Urkunden oder Bargeld. Der Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung greift bei Diebstahl, nicht selbst verschuldetem Verlust, Unfall, bei bestimmungswidrig einwirkendem Wasser und Naturgewalten, sowie bei fahrlässigem Verhalten Dritter. Bei höherer Gewalt, Beschlagnahmung von Gegenständen durch die Polizei oder ähnliche Behörden, sowie bei Schäden durch Mangelhaftigkeit, wie z.B. abgenutzte Gepäckstücke, haftet die Reisegepäckversicherung nicht. Auch bei Zelt- oder Campingurlauben greift der Versicherungsschutz nicht.
Erstattet wird durch die Reisegepäckversicherung der Zeitwert, ein durch die Gesellschaften geschätzter Wert der Gegenstände, nie der Neuwert der versicherten Sachen. Somit erhalten Versicherungsnehmer in der Regel eine prozentual errechnete Summe des tatsächlichen Wertes des versicherten Gegenstandes. Da die Versicherungsgesellschaften nach Angaben des Bundes der Versicherten den Reisenden oftmals vorwerfen, fahrlässig gehandelt zu haben, was dazu führt, dass Gegenstände nicht ersetzt werden, ist es ratsam zu überlegen, ob eine Reisegepäckversicherung individuell sinnvoll ist. In den meisten Fällen sind Gepäckstücke nämlich ohnehin durch Reiseveranstalter oder Transportunternehmen versichert, für Schäden im Hotelzimmer oder der Ferienwohnung kommt in der Regel auch die Hausratversicherung auf.
Für Geschäftsreisende kann eine individuell zugeschnittene Reisegepäckversicherung, die auch beispielsweise für teure Notebooks haftet, dennoch interessant sein, da spezielle Verträge teure Gegenstände absichern und die Versicherung bei dieser Art der Reisegepäckversicherung weltweit Schäden auf Neuwertbasis ersetzt. Für Reisende, die sich für eine Reisegepäckversicherung entschieden haben, ist es generell ratsam, aus beweistechnischen Gründen Fotos der Gegenstände zu machen, sich gegebenenfalls Zeugen vor Ort zu notieren und sofort eine polizeiliche Meldung im Falle eines Diebstahls zu machen, da von Seiten der Versicherer oftmals eine Bescheinigung über die polizeiliche Meldung verlangt wird. Schäden oder Verlust des Gepäcks sollten dem Versicherungsunternehmen unverzüglich gemeldet werden.
Da die Reisegepäckversicherung nicht in allen Fällen sinnvoll ist, sollten sich Reisende vor dem Abschluss einer solchen Versicherung gut informieren und gegebenenfalls ein speziell auf sie zugeschnittenes Angebot einfordern. Ein Vergleich der Angebote mehrerer Versicherungsgesellschaften bietet Versicherungsnehmern die Möglichkeit, herauszufinden, ob eine Reisegepäckversicherung notwendig ist und somit zu sinnvollen sowie günstigen Möglichkeiten, ihr Gepäck zu versichern, zu kommen.
Informieren Sie sich über kostenlose Girokonten und vergleichen Sie jetzt:
kostenloses Girokonto
Ist Ihr Auto fit für den Winter? Vergleichen Sie jetzt Ihre KFZ Versicherung mit anderen Anbietern:
KFZ Versicherung