
Eine standardisierte Reiseversicherung, die Versicherungsnehmer gegen Unglücksfälle jeder Art absichert, gibt es nicht. Allerdings sind einige Arten der Reiseversicherung sinnvoll, um sich vor unvorhergesehenen Vorfällen zu schützen, wobei es Reiseversicherungen gibt, die jedem Reisenden zu empfehlen sind, andere sind eher auf speziellere Bedürfnisse der Urlauber abgestimmt.
Die wohl wichtigste der Reiseversicherungen ist die Reiserücktrittsversicherung, die den Versicherungsnehmer für den Fall absichert, dass er aus diversen Gründen von einer gebuchten Reise zurücktreten muss. Besonders bei teuren Pauschalreisen ist diese Form der Reiseversicherung sinnvoll, da kein Reisender vor Krankheit oder Unfall gefeit ist und die meisten Reiseanbieter bei Nichtantritt der Reise horrende Stornogebühren verlangen.
So empfiehlt es sich, zusammen mit der Buchung eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen. Die Prämien für diese Reiseversicherung betragen hierbei meist 1 bis 3 % des Reisepreises. Im Rahmen der Reiserücktrittversicherung haften die Versicherungsgesellschaften in der Regel bei Unfall, Tod, Impfungsunverträglichkeit sowie Schadensfällen durch Feuer oder Einbruchsdiebstahl. Auch wenn eine Reise wegen Schwangerschaft nicht angetreten werden kann, erstatten Versicherer Mutter und Vater des Kindes die Stornokosten der Reise.
Es gilt allerdings zu beachten, dass der Versicherungsnehmer bei Krankheit grundsätzlich eine Selbstbeteiligung von 20% des Reisepreises zu tragen hat, sodass hier durch die Reiseversicherung nicht die vollen Kosten erstattet werden. Im Gegensatz zur Reiserücktrittsversicherung erstattet die Reiseabbruchversicherung den Restwert oder den gesamten Reisepreis bei schwerer Krankheit oder Unfall des Versicherungsnehmers. Die Reiseabbruchversicherung ist allerdings in der Regel überflüssig, da dieses Risiko zumeist innerhalb einer Reiserücktrittsversicherung als Zusatz versichert ist. Falls allerdings höhere Gewalt, also Unruhen, Kriege oder Katastrophen im Reiseland für den Reiseabbruch verantwortlich sind, haftet weder die Reiserücktritt- noch die Reiseabbruchversicherung.
Da laut Statistik jeder zehnte Reisende im Urlaub erkrankt, ist die Reisekrankenversicherung eine Versicherung, auf die Urlauber nicht verzichten sollten. Besonders bei der gesetzlichen Krankenversicherung kann es oftmals zu Schwierigkeiten kommen, da die Krankenkassen nur Behandlungskosten auf Auslandskrankenschein abrechnen können, dieser aber von einigen ausländischen Ärzten nicht akzeptiert wird. Krankenkassen sind zudem an gesetzliche Vorgaben gebunden, sodass die Behandlungskosten nur in Höhe der festgelegten Gebührenordnung erstattet werden können. Des Weiteren umfasst diese Erstattungsregelung vor allem europäische Reiseziele und Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Um somit nicht auf den Kosten einer Behandlung im Ausland sitzen zu bleiben, wird sowohl gesetzlich als auch privat Versicherten diese Art der Reiseversicherung dringen empfohlen.
Das Reisegepäck ist bei Reisen innerhalb Europas meist schon teilweise mit der Hausratversicherung abgesichert. Aus diesem Grund ist die Reisegepäckversicherung eine Reiseversicherung, die in der Regel nicht notwendig ist. Hinzu kommt, dass im Rahmen der Reisegepäckversicherung die Versicherungsunternehmen nur haften, wenn der Reisende nachweisen kann, nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Aufgrund entsprechender Klauseln im Vertrag dieser Reiseversicherung ist der Nachweis, nicht fahrlässig gehandelt zu haben allerdings oftmals schwer zu erbringen. Zudem wird bei der Reisegepäckversicherung stets der Zeitwert des versicherten Gepäcks erstattet, nie der Neuwert der versicherten Gegenstände.
Für Reisende, die mit einem Mietwagen das Urlaubsland erkunden wollen, stellt diese Art der Reiseversicherung eine sinnvolle Ergänzung zu den Standardreiseversicherungen dar. Die örtlich angebotene KFZ-Haftpflichtversicherung bietet in manchen Ländern gar keinen, in anderen Ländern einen geringeren Haftpflichtschutz als in Deutschland, sodass es sich durchaus empfiehlt, bereits vor Beginn der Reise eine Reisemietwagen-Haftpflichtversicherung abzuschließen, um das oben beschriebene Risiko zu vermeiden.
Oftmals werden auch eine Reisehaftpflicht oder eine Reiseunfallversicherung im Rahmen von Reiseversicherungen angeboten. Die dort erfassten Leistungen sind allerdings in der Regel schon in einer Privathaftpflichtversicherung oder einer privaten Unfallversicherung enthalten, so dass Reisenden zu empfehlen ist, sich zunächst zu erkundigen, welche Leistungen von ihren bereits vorhandenen Versicherungen umfasst werden. Es ist generell ratsam, die Konditionen verschiedener Versicherer zu vergleichen und sorgfältig zu prüfen, welche Reiseversicherung überhaupt sinnvoll und notwendig ist. Zudem muss die günstigste Versicherung nicht immer die beste sein.
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