
Wer gerne mal mit dem Boot auf deutschen oder ausländischen Gewässern seine Runden dreht, sollte sich gegen etwaige Personen- oder Sachschäden, die auf der Bootstour verursacht werden könnten, absichern. Da die private Haftpflichtversicherung hier nicht in Kraft tritt, ist ein Schutz in Form einer Wassersporthaftpflichtversicherung möglich.
Eine Wassersporthaftpflichtversicherung wird benötigt für Leute, die eigene oder fremde Boote mit Motor sowie eigene Segelboote führen. Es kann zudem auch die Benutzung von Wasserfahrzeugen ohne Motor, wie z.B. eigener und fremder Surfbretter, Paddel-, Ruder oder Schlauchboote und fremder Segelboote im Rahmen einer Wassersporthaftpflichtversicherung mitversichert werden.
Der Versicherungsschutz kann entweder nur für das Inland oder auch für das Ausland gewählt werden, jedoch ist zu bedenken, dass in manchen Ländern (z.B. Italien, Schweiz, Niederlande, Belgien, Ungarn) eine Wassersporthaftpflichtversicherung Pflicht ist. Eine Wassersporthaftpflichtversicherung fürs Ausland ist generell empfehlenswert und zu diesem Zweck sollte man sich auch gleich die „Blaue Sportboot-Versicherungskarte“ ausstellen lassen, um auch im Ausland den Schutz durch eine Wassersporthaftpflichtversicherung vorweisen zu können.
Zu den Schäden, die durch so eine Versicherung abgedeckt werden, gehören Personen- und Sachschäden und solche Vermögensschäden, die aus Personen- und Sachschäden resultieren. Reine Vermögensschäden jedoch unterliegen innerhalb der Wassersporthaftpflichtversicherung zahlreichen Einschränkungen und Ausnahmen. Die Wassersporthaftpflichtversicherung gewährleistet zunächst einmal die Prüfung der Schadensersatzpflicht, sodann die Abwehr unberechtigter Ansprüche, womit auch die Übernahme einer möglichen Prozessführung und deren Kosten verbunden ist, und schließlich die Leistung von Schadenersatz bei berechtigten Ansprüchen.
Wie hoch die Jahresbeiträge für eine Wassersporthaftpflichtversicherung ausfallen, hängt von der Höhe der gewählten Deckungssumme ab und auch davon, wie groß die Motorleistung bei Motorbooten bzw. die Segelfläche bei Segelbooten ist. Da die Wassersporthaftpflichtversicherung maximal Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme übernimmt, sollte diese Deckungssumme nicht zu gering vereinbart werden, denn etwaige Schäden an Personen und anderen Booten können hunderttausende, wenn nicht Millionen von Euro verschlingen.
Hat man schon eine Wassersporthaftpflichtversicherung und will man diese kündigen, kann man dies entweder unbegründet drei Monate vor dem Ablauf der Versicherungslaufzeit tun oder innerhalb eines Monates, nachdem die Versicherung über die Entschädigung entschieden hat; auch eine Kündigung nach einer Prämienerhöhung ist möglich, wenn mit dieser Erhöhung kein verbesserter Versicherungsschutz einhergeht. Das ist jedoch auch davon abhängig, wann der Versicherungsvertrag geschlossen wurde.
Wie schon erwähnt, richtet sich die Höhe des Beitrages für Wassersporthaftpflichtversicherungen nach der Deckungssumme und der Motorleitung bzw. Segelfläche. Man sollte dennoch die verschiedenen Anbieter miteinander vergleichen und die Höhe der Deckungssumme so wählen, dass sie den persönlichen Bedürfnissen entspricht und die ideale Variante einer Wassersporthaftpflichtversicherung gefunden werden kann.
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