
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine besondere Form der Haftpflichtversicherung. Grundsätzlich ist eine Haftpflichtversicherung eine Schadensversicherung, die den Versicherten gegen Ansprüche Dritter absichert.
Die spezielle Form der Vermögensschadenhaftpflicht ist eine Unterart der Berufshaftpflichtversicherung, bzw. Amtshaftpflichtversicherung. Diese Versicherung dient zur Absicherung von beruflich verursachten Schäden gegenüber Dritten. Allerdings bezieht sich diese Versicherung – wie der Name schon sagt – nur auf Vermögensschäden.
Ausnahmsweise abweichend vom Prinzip der Vertragsfreiheit, sind bestimmte Berufsgruppen gesetzlich dazu verpflichtet, eine derartige Haftpflichtversicherung abzuschließen. Neben Bewachungsunternehmen, Schaustellern und Maklern, sind auch Angehörige von Rechts- und Wirtschaftsberufen, wie Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, gesetzlich dazu verpflichtet, über eine derartige Haftpflichtversicherung zu verfügen. Damit eine Berufszulassung erfolgt, muss der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vor der entsprechenden Kammer vorgewiesen werden.
Die Gefahr für eine Schadenshaftung in dieser Berufsgruppe ist groß, weil eine ständig wachsende Zahl an Gesetzen und Verordnungen beachtet werden muss. Aus diesem Grunde können schon kleine Fehler erhebliche Schadenersatzansprüche zur Folge haben. Fügt ein Versicherungsnehmer einem Dritten einen Vermögensschaden zu, so tritt in diesem Fall die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in Kraft. Sie schützt somit den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen eines Berufsfehlers. Zudem tritt diese Versicherung auch zur Abwehr von unberechtigten Anspruchsforderungen ein.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt nur reine Vermögensschäden ab, das bedeutet, dass keine Schäden abgedeckt werden, die Personen oder Sachschäden betreffen. Für derartige Schäden wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt.
Die Besonderheit bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung liegt darin, dass nicht der Zeitpunkt des Schadensereignisses ausschlaggebend ist, wie das bei einer Betriebshaftpflichtversicherung der Fall ist. Bei dieser Versicherung ist vielmehr der Zeitpunkt des Verstoßes von Bedeutung, unabhängig davon, wann dieser Verstoß begangen wurde. Man kann sich somit mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung auch rückwärtig versichern. Im Schadenfall knüpft der Versicherungsschutz immer an die Bedingungen an, die zum Zeitpunkt des Verstoßes gegolten haben.
Allerdings sind auch hier einige Fälle ausgeschlossen. So zahlt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung beispielsweise nicht bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden oder Schäden, die im Ausland eintreten.
Ist keine Versicherungssumme für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorgeschrieben, kann der Versicherungsnehmer diese selbst festlegen. Die Versicherungssumme beginnt bei einem Betrag von 250.000 EUR.
Auch bei der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung tummeln sich viele verschiedene Anbieter auf dem Markt. Darum lohnt es sich, die verschiedenen Angebote miteinander zu vergleichen, besonders, da es sich für die Berufe des Rechts- und Wirtschaftsbereiches um eine Pflichtversicherung handelt. Aus diesem Grunde ist eine sorgfältige Auswahl der jeweiligen Versicherungsgesellschaft unerlässlich und kann späteren Ärger und Kosten ersparen.
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