
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Manager ist dazu da, das Privatvermögen von Entscheidungsträgern zu schützen. Sie wird auch D&O-Versicherung genannt, was für Directors-and-Officers steht. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Manager wird von einem Unternehmen für seine leitenden Angestellten und Organe abgeschlossen. Sie ist damit eine Versicherung zugunsten Dritter.
Ob Aufsichtsräte, Vorstände, Geschäftsführer oder Amtsträger in Stiftungen, Verbänden, Vereinen und Genossenschaften – für sie alle gilt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Manager. Denn das Risiko dieser Berufsgruppen, für Pflichtverletzungen in Anspruch genommen zu werden, gilt als steigend. Verursacht durch neue Gesetze, Einfluss aus den USA und einen gewissen Druck der Medien findet das Verursacher-Prinzip auch in Deutschland zunehmend Verbreitung. Wer ein Unternehmen leitet, gerät zunehmend auch persönlich unter Druck, wenn in diesem Unternehmen etwas schief geht.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Manager will dieses Risiko für die Entscheidungsträger minimieren. Sie bietet Geschädigten Schadenersatz an und wehrt Forderungen, wo sie aus ihrer Sicht nicht berechtigt sind, ab.
Erste Versuche, eine Vermögenshaftpflichtversicherung für Manager einzuführen, gab es in Deutschland schon im Jahre 1895. Der Allgemeine Deutsche Versicherungsverein wollte die deutschen Führungskräfte gegen öffentliche und private Forderungen schützen. Es waren damals moralische Bedenken, die dieses Vorhaben scheitern ließen. Nachdem in den USA die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Manager aber in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts eingeführt wurde und es in den 80er Jahren dort zu erheblichen Ansprüchen gegen Manager kam, trat die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Manager ihren Siegeszug auch durch Europa an. Die erste D&O-Versicherung in Deutschland wurde 1986 von einem amerikanischen Versicherer angeboten.
Aber auch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Manager ist kein Zaubermittel, die Unternehmer rein waschen könnte, sobald etwas schief gelaufen ist. Erstens ist sie eine typische Haftpflichtversicherung – und damit keine Vollkaskoversicherung. Der versicherten Person muss schadhaftes Verhalten nachzuweisen sein, damit ein Vermögensnachteil auf der anderen Seite entschädigt wird.
Zweitens ist die Lage selten so klar, dass dem einen oder dem anderen Recht zugesprochen wird. Die meisten Schadensfälle laufen auf einen „Deal“ hinaus. Und drittens ist eine Deckung bei einer Versicherung nie allumfassend. Hat man es mit Vorsatz zu tun, tritt der Versicherer nicht für den entstandenen Schaden ein. Alle möglichen Ausschlusstatbestände sorgen dafür, dass der Versicherungsschutz zum Teil erheblich eingeschränkt sein kann.
Es empfiehlt sich also nachdrücklich, einen Vergleich der verschiedenen Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen für Manager anzustellen. Je nach Anbieter und Risikosituation, je nach Geschäftsbereich und Arbeitsumfeld variieren die Modalitäten und damit auch die Beiträge und Zahlungen zum Teil erheblich.
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