
Jeder Immobilienmakler sollte über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügen. Denn auch routinierten und erfahrenen Immobilienmaklern unterlaufen gelegentlich Fehler, die unter Umständen enorme finanzielle Schäden zur Folge haben. Im Ernstfall zieht ein übersehener Zahlendreher finanzielle Folgen erheblichen Ausmaßes nach sich, weshalb seriöse Immobilienmakler sich und damit auch ihre Kunden vor möglichen Vermögensschäden, die aufgrund eines Irrtums oder eines Versehens entstanden sind, absichern sollten. Ein kleine Panne wie eine verrutschte Kommastelle in einem Vertragsdokument, die dem Kunden einen großen finanziellen Schaden zufügt, kann unter Umständen den finanziellen Ruin für diesen – und in Folge von Schadensersatzforderungen – für den Immobilienmakler bedeuten.
Im Gegensatz zu anderen Berufen, wie beispielsweise bei Rechtsanwälten, besteht für Immobilienmakler keine gesetzlich Verpflichtung zu einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) empfiehlt allen Immobilienmaklern allerdings dringend den Abschluss einer speziellen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Immobilienmakler. Für im IVD organisierte Makler ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zwingend erforderlich.
Um das finanzielle Risiko der Folgen von fehlerhaften Beratungsleistungen zu minimieren, ist also eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung unabdingbar. Grundsätzlich schützt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Freiberufler und Unternehmer, die im weitesten Sinn eine beratende Tätigkeit ausüben, vor Schäden, die ihre Kunden durch einen fehlerhaften oder unterlassen Rat oder insbesondere durch Unachtsamkeit sowie sonstige Fehler erlitten haben. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist somit eine so genannte Fehlerversicherung.
Als Vermögensschäden werden Schäden definiert, die weder Personenschäden wie die Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen noch Sachschäden wie Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen sind. Schäden, die sich aus den genannten Schäden herleiten, wie beispielsweise ein Verdienstausfall infolge einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit einer Person, zählen ebenfalls nicht zu den Vermögensschäden. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist somit von einer Betriebshaftpflichtversicherung zu unterscheiden, da diese nur Ansprüche abdeckt, die auf Grund von Personen- oder Sachschäden oder direkt aus diesen resultierenden Vermögensschäden sowie Erwerbsausfälle abdeckt. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kann somit auch als berufsspezifische Haftpflichtversicherung, als Berufshaftpflichtversicherung angesehen werden, da sie die Ansprüche, die sich auf Grund des berufsspezifischen Schadenpotentials ergeben können, abdeckt.
Wird ein Vermögensschaden geltend gemacht, ist es grundsätzlich Aufgabe des Versicherers, erstens zu prüfen, ob und wenn ja in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht, zweitens im Falle eines begründeten Anspruchs für die Wiedergutmachung des Vermögensschadens zu sorgen und drittens die Abwehr von überhöhten oder unberechtigten Schadenersatzansprüchen zu gewährleisten. Somit ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gleichzeitig eine passive Rechtsschutzversicherung; wird ein Schaden geltend gemacht und kommt es darüber zu einem Rechtstreit mit dem Geschädigten, wird der Prozess vom Versicherer geführt und die Kosten durch ihn übernommen. Damit deckt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nicht durch den eigentlich verursachten Schaden ab sondern übernimmt auch das finanzielle Risiko eines unter Umständen teueren Gerichtsverfahrens.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen für Immobilienmakler werden von verschiedenen großen und kleineren Versicherern angeboten, entsprechend gibt es bei den Versicherungskosten sowie bei den jeweiligen Versicherungskonditionen nicht unerhebliche Unterschiede. Der Vergleich der unterschiedlichen Angebote für Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der unterschiedlichen Versicherer lohnt sich also in jedem Fall.
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