
Das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt, das für einen entstandenen Schaden in voller Höhe gehaftet werden muss, wobei es egal ist, ob ein Schaden aufgrund von Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz verursacht wurde.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Architekten ist eine Fehlerversicherung und deckt Vermögensschäden ab, die weder einen Personen- noch einen Sachschaden beinhalten oder durch sie entstanden sind. In der Regel sind sie in der für diesen Berufstand obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung integriert.
Ingenieure und Architekten sind an viele komplexe Bestimmungen und Verordnungen gebunden und unterliegen damit laufend der Gefahr, beispielsweise falsch beraten oder begutachtet zu haben. Auch das Versäumen von Fristen oder Fehler bei der Materialbeschaffung können zu erheblichen finanziellen Schäden führen und Existenz bedrohende Formen annehmen. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Architekten sichert den Versicherungsnehmer gegen Ansprüche Dritter ab, der ansonsten mit seinem gesamten Privatvermögen haften würde.
In einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Architekten können sowohl freiberuflich Tätige, als auch selbständige Unternehmen, einschließlich der Mitarbeiter versichert werden. Sie bietet somit Schutz gegen Vermögensschäden, die in Ausübung der beruflichen Tätigkeit – versehentlich oder fahrlässig – entstanden sind. Im Schadenfall wird überprüft, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Schadenersatz besteht. Erweist sich der Anspruch als berechtigt, übernimmt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Architekten die Zahlungen der zu leistenden Entschädigung. Im Falle eines unbegründeten Schadenersatzanspruchs wehrt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Architekten den Anspruch auf eigene Kosten ab und vertritt den Versicherten auch vor Gericht.
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für Architekten verpflichtend für ihre Tätigkeit und gilt als Voraussetzung für ihre Zulassung. Da von den Gerichten immer schärfere Anforderungen an die Sorgfaltspflicht gelegt werden, muss diese Berufsgruppe gegen diese Haftpflichtverfahren versichert sein. Denn schon kleine Versehen können erhebliche Schadenersatzansprüche zur Folge haben.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Architekten übernimmt die Haftung für alle Schäden, die innerhalb des Versicherungsverhältnisses eintreten, auch wenn der Schadensfall erst nach Vertragsbeendigung auftritt. Die Versicherung gewährt somit eine Nachhaftung, die in der Regel auf zwei Jahre begrenzt ist. Für manche Risiken kann auch eine Rückversicherung bis zu zwei Jahren ausgehandelt werden, für den Fall, dass ein Schaden vor der Versicherungszeit entstand, aber erst während des Verhältnisses eintritt.
Bevor Sie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Architekten abschließen, sollten Sie unbedingt die verschiedenen Policen der Gesellschaften vergleichen. Die Angebote von Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen für Architekten unterscheiden sich nicht nur in ihren Beiträgen, sondern auch in ihren Konditionen und Deckungssummen. Weiter ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Architekten häufig in Kombination mit einer Betriebs- oder Berufsversicherung erhältlich. Die Art der Beitragszahlung (jährlich, halbjährlich oder monatlich) und für welche Höhe Ihrer Selbstbeteiligung Sie sich entscheiden, wirkt sich in der Regel auf die Versicherungsprämie aus.
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