
Nach dem Gesetz (§ 833 BGB) haftet jeder, der Tiere hält, ob zu gewerblichen Zwecken oder einfach als Haustier, für die Schäden, die das Tier verursacht. Das gilt unabhängig davon, ob der Besitzer eine Mitschuld am verursachten Schaden trägt oder nicht. Zwar sind Haustiere in der Regel über eine Privathaftpflichtversicherung mitversichert, dies gilt jedoch nicht für Pferde sowie für Hunde. Pferde- und Hundehalter sollten deswegen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen.
Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung kommt für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden auf. Der unentgeltliche Verleih von Pferden ist noch in der Tierhalterpflichtversicherung mitversichert, wer seine Pferde aber zu gewerblichen Zwecken hält, das heißt einen Kutschbetrieb, einen Reitstall, einen Pferdeverleih, eine Pferdezucht o. Ä. betreibt, muss sich über eine Betriebshaftpflichtversicherung absichern. Bei Pferdezuchtbetrieben sowie landwirtschaftlichen Betrieben richtet sich Betriebshaftpflicht nach Größe des Betriebes.
Die Beiträge für eine Pferdehaftpflichtversicherung reichen von etwa 50 bis 100 € und mehr Jahresbeitrag pro Pferd und richten sich unter anderem nach den Deckungssummen für Vermögens-, Sach- und Personenschäden. Auch die Laufzeit der Pferdehaftpflichtversicherung kann für die Beitragshöhe eine Rolle spielen. Die Deckungssummen für Vermögensschäden beginnen bei Pferdehaftpflichtversicherungen etwa bei 25.000 €. Unter Vermögensschäden werden im haftungsrechtlichen Sinne Vermögensnachteile verstanden, die einem Geschädigten etwa durch Verdienstausfälle, Kosten für Pflegepersonal, Mietwagenkosten u. ä. entstehen. Die Deckungssummen für Personen- und Sachschäden können bis mehrere Millionen Euro betragen, sollten aber bei einer sinnvollen Pferdehaftpflichtversicherung nicht unter 1 Million Euro liegen.
Beim Vergleich der verschiedenen Angebote für sollte man auch beachten, welche anderen Leistungen in der jeweiligen Pferdehaftpflichtversicherung enthalten sind und welche dieser Absicherungen für die persönliche Situation sinnvoll sind. Zusätzliche Leistungen einer Pferdehaftpflichtversicherung können z. B. Schäden im Ausland, Fremdreiterrisiko, Flurschäden, ungewollte Deckakte, Mitversicherung von Fohlen, private Kutschfahrten, die Teilnahme an Reitsportveranstaltungen, Reiten ohne Sattel oder mit gebissloser Zäumung sowie Reitbeteiligungen beinhalten.
Reitbeteiligungen sind nicht mit Fremd- oder Gastreitern zu verwechseln. Bei einer Beteiligung werden die Pferde normalerweise regelmäßig von der Person geritten oder betreut und Futter- und Tierarztkosten bis zu einem gewissen Betrag mitgetragen. Eine solche Beteiligung sollte auch vertraglich geregelt sein. Grundsätzlich sollte die Pferdehaftpflichtversicherung Pferdehaltern auch ein Schutz beim Weidegang des Tieres geben und die Verletzung anderer Weidetiere durch das eigene Tier regeln.
Oft werden auch Versicherungspakete angeboten, in denen die Pferdehalterhaftpflichtversicherung beispielsweise mit einer Pferdekrankenversicherung, Pferdelebensversicherung oder Reiterunfallversicherung kombiniert wird. Auch hier gilt zu prüfen, was für die persönliche Situation sinnvoll ist. So kann zum Beispiel eine Pferdelebensversicherung helfen, den Verlust eines guten Turnierpferdes finanziell auszugleichen.
Man sollte den Vergleich der zahlreichen Angebote verschiedener Anbieter von Pferdehaftpflichtversicherungen nicht scheuen und sich genügend Zeit nehmen, um deren Leistungen und Preise sowie ihre Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Tierversicherungen zu prüfen.
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