
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Tierhalter vor Schadensansprüchen Dritter gegen seine Person, die entstehen können, wenn er zum Beispiel einen Hund hält. Diese Art der Versicherung wird in den meisten Fällen Haltern von solchen größeren Tieren wie zum Beispiel Pferden oder Hunden angeboten, da für von diesen Tieren verursachte Schäden keine Privathaftpflichtversicherung aufkommt. Kleinere Haustiere dagegen sind in diesen Versicherungen im Regelfall mit eingeschlossen.
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch können Tierhalter für Schäden, die durch das eigene Tier angerichtet werden, jederzeit haftbar gemacht werden, was insbesondere für Hundehalter wichtig ist, da dies bedeutet, dass im Ernstfall, wenn beispielsweise ein anderer Mensch durch den Hund getötet, dessen Körper verletzt oder eine Sache beschädigt wird, der Halter verpflichtet ist den Schaden zu ersetzen.
Aus diesem Grund liegt es nahe, sich als Hundhalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung zuzulegen. Bei der Haltung bestimmter Hunderassen ist der Besitzer in einigen Bundesländern sogar laut Hundegesetz, (einer rechtskräftigen Regelung über die Haltung von Haushunden) zum Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht verpflichtet. Dies ist in den meisten Fällen abhängig von der Rasse des Hundes. Versicherungen schließen besonders gefährliche Rassen auch aus der Hundehaftpflicht aus oder verlangen für diese Tiere erhöhte Beiträge.
Eine Hundehaftpflicht sollte am besten mit einer Pauschalsumme für Personen- und Sachschäden abgeschlossen werden. Diese Summe sollte mindestens 1 Millionen Euro betragen, besser jedoch eine höhere Summe. Des Weiteren wird bei dem Abschluss einer Hundehaftpflicht dazu geraten, eine Selbstbeteiligung, die auch Selbstbehalt (SB) genannt wird, mit einzuschließen, da sich so die Beiträge preiswerter gestalten und bei kleineren Schadensfällen (z.B. zerbissener Handschuh) das Ersetzen des Schadens einen weit geringeren Aufwand darstellt, als es der offizielle Weg über die Gesellschaft tun würde.
Eine Hundehaftpflichtversicherung kann jederzeit von Seiten der Versicherung gekündigt werden, wenn diese sich zum Beispiel aufgrund zu häufig auftretender Schadensfälle oder eines besonders schweren Schadensfalles dazu entschließt. Wenn es zu häufigen Schadensfällen kommt, kann es einem Hundehalter auch passieren, dass andere Versicherungen Anträge zur Versicherung des Hundes ablehnen.
Die Kündigung der Hundehaftpflichtversicherung ist im Regelfall von beiden Seiten zum Ende des Versicherungsjahres unter der Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich. Die Gründe hierfür können zum Beispiel nach einer Beitragserhöhung oder nach einer Schadensregulierung vorliegen.
Die Konditionen der verschiedenen Gesellschaften, die eine Hundehaftpflicht anbieten sind unterschiedlich und unterliegen verschiedener Kriterien. So gibt es zum Beispiel Pauschalangebote für Hundehaftpflichtversicherungen, in denen lediglich zwischen einem Basis- und Komfort-Schutz unterschieden wird. Andere Versicherungen verlangen eine genaue Angabe der Hunderasse, um ein spezifisches Angebot zu erstellen und bei manchen Anbietern kann man nur in Zusammenhang mit einer privaten Haftpflichtversicherung auch eine Hundehaftpflicht abzuschließen. Am besten führt man also vorher einen genauen Versicherungs-Vergleich durch und erkundigt sich bei den verschiedenen Anbietern genau und prüft die jeweiligen Kriterien, die für den Abschluss der Hundehaftpflichtversicherung relevant sind.
Informieren Sie sich über kostenlose Girokonten und vergleichen Sie jetzt:
kostenloses Girokonto
Ist Ihr Auto fit für den Winter? Vergleichen Sie jetzt Ihre KFZ Versicherung mit anderen Anbietern:
KFZ Versicherung