
Die Tierhalterversicherung beziehungsweise Tierhaftpflichtversicherung ist wie andere Haftpflichtversicherungen eine freiwillige Zusatzversicherung. Dennoch ist es durchaus sinnvoll sich für sein Tier eine Haftpflichtversicherung anzuschaffen, denn der Tierbesitzer ist laut Gesetz zur Wiedergutmachung verpflichtet. Das heißt, dass der jeweilige Halter eines Tieres, wenn er für den Schaden desselben verantwortlich gemacht werden kann, für diesen auch aufkommen muss. Dabei ist es egal, ob er mit Vorsatz oder nur fahrlässig den Schaden verschuldet hat.
In der Privathaftpflichtversicherung sind einige zahme Haustiere wie Katzen, Vögel oder Kaninchen schon mitversichert. Hunde, Pferde, Reptilien, Spinnen oder andere wilde Tiere sind in der Privathaftpflichtversicherung jedoch nicht mitversichert und müssen nach aktueller Gesetzeslage extra versichert werden (siehe auch Hundehaftpflichtversicherung und Pferdehaftpflichtversicherung. Jeder Besitzer eines Tieres unterliegt der so genannten Gefährdungshaftung. Das heißt, dass er, falls sein Tier einem Dritten Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden zufügt, dafür haftbar gemacht wird. Dabei besteht grenzenlose Haftung: Selbst Schäden in Millionenhöhe müssen als Halter ersetzt werden!
Schließt man eine Tierhalterversicherung ab, übernimmt diese folgende Aufgabe: Sie überprüft ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht. Des Weiteren ist die Tierhalterversicherung für die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigtem Anspruch verantwortlich und sie bietet zusätzlich auch Rechtsschutz, denn sie wehrt unberechtigte oder zu hohe Schadenersatzforderungen ab und trägt, falls es zu einem Prozess mit dem Anspruchssteller kommt, die Kosten dafür.
Je nachdem, was für ein Tier Sie halten (bei Kampfhunden verlangen einige Tierhalterversicherungen einen Aufpreis oder sind überhaupt nicht bereit, diese zu versichern) variiert der jährliche Beitrag. Der Versicherungsbeitrag ist ebenfalls abhängig vom Alter des Tierbesitzers, von der Höhe der Selbstbeteiligung beim Schadensfall und von der Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Im Ernstfall zahlt dann die Tierhalterversicherung Schäden bis zu der festgelegten Deckungssumme. Wird diese jedoch überschritten, muss der Halter selbst für die zusätzlichen Kosten aufkommen. Will man eine zusätzliche Versicherung für Mietsachschäden, erhöht sich der zu zahlende Beitrag, wohingegen er oft sinkt, wenn man der Halter von mehren Tieren ist und eine Tierhaftpflichtversicherung für alle abschließt.
Bei fast allen Tierhalterversicherungen ist nicht nur der jeweilige Besitzer des Tieres sondern auch seine Familie oder fremde Hüter, falls sie nicht gewerbsmäßig tätig sind, mitversichert. Auch im Ausland besteht für mindestens ein Jahr Versicherungsschutz. Meistens wird die Tierhalterversicherung auf ein Jahr abgeschlossen, aber auch längere Verträge sind möglich.
Da es im Bereich Tierhalterversicherung eine Vielzahl an Versicherungsanbietern gibt, lohnt sich der Vergleich, denn die jährlichen beziehungsweise monatlichen Beiträge, die man als Versicherter zu zahlen hat, variieren bei den verschiedenen Anbietern stark. Sie können, je nachdem welche und wie viele Tiere Sie besitzen, wie hoch die von Ihnen gewünschte Deckungssumme ist und welche Zusatzleistungen Sie beanspruchen wollen, aus verschiedenen Versicherungspaketen wählen und nach einem ausführlichen Preisvergleich, die für Sie beste Tierhalterversicherung aussuchen.
Informieren Sie sich über kostenlose Girokonten und vergleichen Sie jetzt:
kostenloses Girokonto
Ist Ihr Auto fit für den Winter? Vergleichen Sie jetzt Ihre KFZ Versicherung mit anderen Anbietern:
KFZ Versicherung