
Die Privathaftpflichversicherung ist zwar eine freiwillige Versicherung, trotzdem ist sie unverzichtbar. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch muss für entstandenen Schaden in voller Höhe gehaftet werden. Dabei ist es völlig gleichgültig, ob der Schaden durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit entstanden ist. Eine kleine Unachtsamkeit kann so im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin einer Privatperson zur Folge haben.
Die Privathaftpflichversicherung deckt die Risiken im Alltag in Bezug auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, vorausgesetzt, der Schadensfall ist im privaten Bereich entstanden. In der Regel sind dabei die Ehepartner und die Kinder mitversichert. Bei einigen Gesellschaften können auch Partner ohne Trauschein in einer Police versichert sein. Kinder sind im Normalfall bis zum Ende ihrer Schul- bzw. Berufsausbildung mitversichert.
Auch bestimmte Haustiere, die Schäden bei Dritten anrichten können, sind in einer Privathaftpflichtversicherung mitversichert, wie beispielsweise Katzen, Vögel oder Meerschweinchen. Ausgeschlossen sind Tiere wie Hunde, Pferde, Reptilien oder andere wilde Tiere. Für sie sollte eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Ebenfalls aus der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen sind Schäden, die bei der Ausübung bestimmter Freizeitaktivitäten entstanden sind, wie Jagd oder Sportarten wie Rad- oder Kraftfahrsport. Nur eingeschränkt versichert sind Haus- und Wohnungsbesitz sowie Schäden an Mietwohnungen. In diesen Fällen empfiehlt es sich, die Konditionen gut durchzulesen und gegebenenfalls eine separate Versicherung abzuschließen.
Grundsätzlich nicht unter den Privathaftpflichtversicherungsschutz fallen Schäden, die vorsätzlich begangen wurden, Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen, Schäden, die innerhalb der mitversicherten Familie anfallen, Bußgelder oder Geldstrafen, sowie Schäden, die durch das Führen eines Kraftfahrzeugs entstanden sind.
Sollte der Fall eintreten, dass unberechtigte Schadensforderungen an Sie gestellt werden, tritt die Privathaftpflichtversicherung auch als Teil-Rechtschutzversicherung in Kraft und vertritt Sie notfalls vor Gericht.
Folgende Versicherungsleistungen sollte eine Privathaftpflichtversicherung mindesten abdecken:
Vermögensschäden spielen in der Privathaftpflichtversicherung nur eine untergeordnete Rolle. Ansprüche können aber entstehen, wenn beispielsweise ein Verdienstausfall verursacht wird oder ein anderer nachweisbarer finanzieller Schaden entstanden ist.
Bevor Sie eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, sollten Sie aber unbedingt die verschiedenen Policen der Gesellschaften vergleichen. Ein Versicherungs-Vergleich lohnt sich in jedem Fall: Die unzähligen Angebote von Privathaftpflichtversicherungen unterscheiden sich nicht nur in ihren Beiträgen, sondern auch in ihren Konditionen und Deckungssummen, die nicht unter 3 Millionen Euro liegen sollte. Weiter können Privathaftpflichtversicherungen in einer Art Baukastensystem erweitert werden, beispielsweise mit einer Forderungsausfallvericherung oder einer Schlüsselversicherung. Auch die Art Ihrer Beitragszahlung (jährlich, halbjährlich oder monatlich) und ob Sie sich für eine Selbstbeteiligung entscheiden, wirkt sich in der Regel auf die Versicherungsprämie aus.
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