Jagdhaftpflichtversicherung

 

zum Vergleich der Haftpflichtversicherung

 

Die Jagdhaftpflichtversicherung

Jede Person, egal ob Berufsjäger oder Nicht-Berufsjäger, ist laut Bundesjagdgesetz dazu verpflichtet, eine Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen. Das heißt, dass jeder, der in Deutschland einen Jagdschein losen will und ihn bei der entsprechenden Behörde beantragt oder ihn auch nur verlängert, einen Nachweis über den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung erbringen muss.

Dabei ist es wichtig, dass die Versicherungszusage mindestens der Laufzeit des jeweils für den Jagdschein beantragten Zeitraumes entspricht. Wer im Besitz einer Schusswaffe ist und sich mit ihr auch jägerisch betätigt, ist nicht durch die private Haftpflichtversicherung, die keine Haftung für Schäden aus Jagdunfällen übernimmt, versichert.

Die Jagdhaftpflichtversicherung ist unter anderem für Jäger, Jagdpächter, Forstbeamte, Förster, Forst- und Jagdaufseher sowie Falkner, wenn sie in Verbindung mit der Jagd stehen, gedacht. Sie versichert diese Personen gegen Risiken, die in mittelbarem oder unmittelbarem Zusammenhang mit der Jagd stehen.

Zu diesen mitversicherten Risiken gehören neben den Gefahren, die durch das Halten wie den Gebrauch von Jagdhunden hervorgerufen werden auch Schmerzensgeldansprüche bei Schussverletzungen sowie Personen- und Sachschäden, die aus dem Verkauf oder aus der Weitergabe von Wild und Wildbret entstehen.

Die meisten Jagdhaftpflichtversicherungen bieten nicht nur Versicherungsschutz für den Jäger selbst sondern auch für Personen, die im Jagdbetrieb eingestellt sind und für den jeweiligen Hüter des Jagdhundes. Auch das Durchführen von Gesellschaftsjagden oder der Betrieb von Jagdeinrichtungen können, soweit sie nicht schon mit eingeschlossen sind, zusätzlich versichert werden.

Die Jagdhaftpflichtversicherung zahlt im Ernstfall die entstehenden Schäden bis zu der Höhe der jeweils ausgemachten Deckungssumme. Diese können Sie selbst bestimmen und meistens kann man zwischen verschiedene Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auswählen. Bei grob fahrlässigem Verschulden besteht jedoch, wie bei jeder anderen Haftpflichtversicherung auch, durch die Jagdhaftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz.

Neben der Übernahme der Kosten hat die Jagdhaftpflichtversicherung auch andere Aufgaben: So überprüft sie, ob und in welcher Höhe eine Schadensersatzpflicht besteht, wehrt unberechtigte Forderungen ab und trägt, falls es zum Rechtsstreit kommt, die Prozesskosten. Meistens gilt der Versicherungsschutz weltweit. Es gibt jedoch auch hier Ausnahmefälle, denn einige Jagdreiseländer verlangen zusätzlich den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung vor Ort. In einigen Ländern wird die deutsche Jagdhaftpflichtversicherung nicht anerkannt. Deshalb ist es ratsam, sich vor einer Reise genau zu informieren, ob auch in dem jeweiligen Land uneingeschränkter Versicherungsschutz besteht.

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Die Leistungen, die von den jeweiligen Jagdhaftpflichtversicherungen erbracht werden, unterscheiden sich stark. Beispielsweise ist bei manchen Versicherungen nur das Halten eines Jagdhundes, bei anderen aber das Halten von drei und mehr Jagdhunden mitversichert. Je nachdem, welchen Versicherungsschutz man als Jäger, Berufsjäger oder Förster benötigt, lohnt sich der Versicherungs-Vergleich, denn auch preislich gibt es für ähnliche Leistungen bei den verschiedenen Anbietern oftmals beachtliche Differenzen.

 

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