Haftpflichtversicherung für Arzneimittelhersteller

 

zum Vergleich der Haftpflichtversicherung

 

Die Haftpflichtversicherung für Arzneimittelhersteller

In den 80er Jahren waren es Blutspenden, die Empfänger mit HIV infizierten – nun sind es Arzneimittel in der Probephase, die ihre Empfänger lebensgefährlich beeinflussten und damit für Schlagzeilen sorgten. Das Geschäft mit der Gesundheit ist ein heikles. Nicht umsonst besteht eine Haftpflicht für Arzneimittelhersteller, und dies zu Recht: Kommt ein Patient durch die Einnahme von Arzneimitteln in irgendeiner Weise zu Schaden, muss es jemanden geben, der dafür zahlt.

Die Gesundheit ist zwar ein so hohes Gut, dass sie mit Geld nur schwerlich abzuwägen ist, doch mit eingeschränkter Gesundheit und ohne Geld lässt es sich noch schlechter leben. Deshalb ist es unverzichtbar, dass Arzneimittelhersteller eine spezielle Haftpflichtversicherung abschließen. Und das längst nicht nur aus eigenem Interesse. Vielmehr sind Patienten, wenn wirklich mal etwas schief gehen sollte, darauf angewiesen, dass sie zumindest finanziell angemessen versorgt und entschädigt werden. Auch dafür ist die Haftpflichtversicherung für Arzneimittelhersteller zuständig.

Rürup Rente

Autoversicherung

Girokonto

Riester Rente

Ratenkredit

Kreditkarten

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass für besonders Gefahren bringende Tätigkeiten und Berufe eine spezielle Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss. Damit wird abgesichert, dass ein Geschädigter im Schadensfall auch tatsächlich entschädigt wird – unabhängig davon, ob der Verursacher in der Lage ist, den Schaden zu zahlen, oder nicht. Die Haftpflichtversicherung für Arzneimittelhersteller soll dafür sorgen, dass beide Seiten im – höchst unerwünschten – Schadensfall abgesichert sind, und das sowohl rechtlich als auch finanziell.

Weil jede Einnahme von Medikamenten ein Eingriff in den Körper und daher immer mit einem nicht restlos auszuschließenden Risiko behaftet ist, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Arzneimittelhersteller besonders wichtig.

Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren sogar dafür gesorgt, dass die Beweislast umgedreht wird: Nicht mehr der Patient muss nachweisen, dass das Medikament ihm geschadet hat, sondern der Arzneimittelhersteller muss beweisen, dass es nicht sein Medikament war, dass den Patienten möglicherweise erst recht krank gemacht hat. Damit wurde der Patient rechtlich noch mehr gestärkt.

Umso wichtiger ist es, dass die Haftpflichtversicherung für den Arzneimittelhersteller einspringt. Entweder in der Schadensersatzabwendung oder beim Begleichen des Schadens. Die Haftpflichtversicherung für Arzneimittelhersteller soll genau dort zur Stelle sein, wo der Unglücksfall für beide Seiten eingetreten ist. Müßig, zu erwähnen, dass auch der Pharmaindustrie niemals daran gelegen sein kann, die Haftpflichtversicherung für Arzneimittelhersteller in Anspruch zu nehmen. Die Bezahlung der Beiträge steht in keinem Verhältnis allein zu dem finanziellen Schaden, den ein Arzneimittelhersteller schon dadurch erleidet, dass ein Unglück passiert.

Wer eine Haftpflichtversicherung für Arzneimittelhersteller abschließt, sollte sich daher im Vorfeld gut informieren, welche Versicherung in welchem Umfang für die eigenen Belange die richtige ist. Vergleichen kostet nichts und bietet die Sicherheit, sich gut informiert und über alle Konditionen ausreichend recherchiert zu haben. Zum Wohle der eigenen Firma – und zum Wohle der Patienten.

 

Zurück

Seite speichern

Seite merken und zu den Favoriten hinzufügen Bookmark bei: Technorati Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews
Bookmark bei: Google Bookmark bei: Yahoo Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: Del.icio.us

Tipps

Informieren Sie sich über kostenlose Girokonten und vergleichen Sie jetzt:
kostenloses Girokonto

Ist Ihr Auto fit für den Winter? Vergleichen Sie jetzt Ihre KFZ Versicherung mit anderen Anbietern:
KFZ Versicherung

Anzeige: