Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

 

zum Vergleich der Haftpflichtversicherung

 

Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Eine Ölheizung stellt auch heute noch ein ungeahntes Risiko dar. Die riesigen Öltanks, die meist im Keller der Häuser gelagert werden, können über die Jahre durch Rost, Baumängel oder Unfälle Schaden nehmen. Ausgelaufenes Heizöl, das in die Erde gelangt, kann selbst in kleinen Mengen innerhalb kürzester Zeit Millionen Liter Grundwasser für den Menschen unbrauchbar und für die Umwelt höchst gefährlich machen. Nach § 22 Wasserhaushaltsgesetz muss der Besitzer des Tanks auch ohne Schuld in voller Höhe für die verursachten Schäden haften. Diese immensen Aufwendungen der Entgiftung und Entsorgung können ohne Gewässerschadenshaftpflichtversicherung oder Öltankversicherung leicht zur Insolvenz einer Privatperson führen.

Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung, die nach Absprache sowohl für Hauseigentümer als auch für Mieter relevant ist, leistet den Hauptanteil eines solchen Schadens. Nach der Prüfung der Schuld durch die jeweilige Versicherung, die hierfür auch die Kosten selbst trägt, übernimmt sie bei berechtigten Ansprüchen die volle Haftung, begleicht den entstandenen Schaden an Personen und Sachen bis zum vereinbarten Deckungsbetrag und wehrt überzogene Forderungen ab.

In den meisten Fällen trägt die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung auch die Kosten, die durch den Versuch einer Abwendung von Gewässerverseuchung durch den Versicherten bei bereits geschehenem Unglück entstanden sind. Gebühren für Gutachten, die außergerichtlich zustande kommen, sind in der Versicherungssumme inbegriffen. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden und Unfälle aufgrund besonderer Umstände wie Kriegszustände sind üblicherweise nicht versichert. Optional sind durch Fahrzeuge verursachte Schäden, Schäden am Mauerwerk und die Rettungskosten einer unvermeidbaren Verschmutzung des Bodens oder des Grundwassers ein- oder ausgeschlossen. Die Gewässerschadenhaftpflicht begleicht selbst erlittene Schäden zumeist nicht.

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Im Falle eines eingetretenen Unfalls muss der Versicherungsnehmer einer Gewässerschadenshaftpflichtversicherung dies innerhalb eines kurzen Zeitraumes der Versicherungsgesellschaft anzeigen, die bei der rechtlichen Abwicklung dann auch behilflich ist. Er ist verpflichtet, alle Maßnahmen zur Abwendung des Unglücks oder zur Verkleinerung der Kosten zu ergreifen. Im Falle einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung laufen alle Gutachten, Mahnbescheide und Prozesse über die Versicherungsgesellschaft.

Meist wird bei der Höhe der Versicherungsbeiträge für Gewässerschadenhaftpflichtversicherungen zwischen oberirdisch, also im Keller stehenden, und unterirdisch gelagerten Tanks unterschieden, wobei die Beiträge für oberirdisch gelagerte Tanks geringer sind. Auch das Tankvolumen spielt eine nicht unerhebliche Rolle. Die Deckungssumme, die sich in der Regel zwischen zwei und zehn Millionen Euro beläuft, kann individuell, je nach Gefahrenlage, bestimmt werden, sollte aber großzügig bemessen werden.

Ein Vergleich von Gewässerschadenhaftpflichtversicherungen verschiedener Anbieter kann sich durchaus lohnen. Durch den Abschluss von Jahresverträgen ist der Wechsel zu günstigeren Versicherern möglich, während eine jährliche Zahlungsweise oft billiger ist als eine monatliche oder vierteljährliche Ratenzahlung. Die Kosten variieren proportional zu den Deckungssummen oft sehr stark. Also nehmen Sie die Gelegenheit wahr und machen Sie einen Versicherungs-Vergleich!

 

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