
Wird eine Familienhaftpflichtversicherung abgeschlossen, so sind damit mehrere Personen privathaftpflichtversichert. Der Personenkreis erstreckt sich auf den Ehepartner und die Kinder. Ebenfalls mitversichert sind Lebenspartner, wenn ein Zusammenleben in einer häuslichen Gemeinschaft vorliegt. Bei in der Familienhaftpflichtversicherung mitversicherten Lebenspartnern besteht jedoch die Auflage, dass dieser im Versicherungsschein namentlich eingetragen sein muss.
Meistens sind dann auch die unehelichen Kinder des Lebenspartners in der Familienhaftpflichtversicherung mit eingeschlossen. Alle mitversicherten Kinder bleiben bis zu ihrer Volljährigkeit in der Familienhaftpflichtversicherung. Dies gilt, insofern sie noch zur Schule gehen oder sich in der Berufsausbildung befinden. Anschließend brauchen sie eine eigene Haftpflichtversicherung.
Alle in der Familienhaftpflichtversicherung versicherten Personen bekommen Personenschäden, Sachschäden sowie Vermögensschäden infolge von Personen- und Sachschäden ersetzt. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind vorsätzliche oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Darüber hinaus ist es nicht möglich, Ansprüche gegen eine im gleichen Vertrag versicherte Person geltend zu machen.
Da im ursprünglichen Umfang einer Familienhaftpflichtversicherung nicht alle möglichen Schäden versichert sind, besteht die Möglichkeit einer Deckungserweiterung. Dabei können beispielsweise das Abhandenkommen fremder privater Schlüssel, Schäden an geliehenen beweglichen Sachen oder eine Forderungsausfalldeckung (wenn der Verursacher ihren Haftpflichtanspruch nicht bezahlen kann) in die Familienhaftpflichtversicherung integriert werden.
Tritt ein Schadensfall ein, ist die Versicherung umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Darüber hinaus muss der Schaden so gering wie möglich gehalten werden. Die Versicherungsgesellschaft ist ebenfalls zu informieren, wenn gegen den Versicherten juristische Schritte eingeleitet werden, wie beispielsweise durch ein Ermittlungsverfahren, einen Strafbefehl oder Mahnbescheid.
Es ist außerdem zu beachten, dass ein Schadenersatzanspruch nur mit Zustimmung der Versicherungsgesellschaft anerkannt wird. Die Kosten für eine Familienhaftpflichtversicherung sind sehr variabel. Je nach Deckungssumme, Selbstbeteiligung, Leistungsumfang und der Vertragslaufzeit richten sich die Jahresbeiträge für die Familienhaftpflichtversicherung.
Wichtig ist jedoch die Familienhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro, am besten aber 5 Millionen Euro abzuschließen. Der Grund dafür ist, dass niedrigere Deckungssummen im Schadenfall häufig nicht ausreichen. Die Jahresbeiträge schwanken zwischen 40 und 100 € und sind natürlich auch abhängig vom Versicherer. Beim Abschluss einer Familienhaftpflichtversicherung ist auf jeden Fall die vorvertragliche Anzeigepflicht zu beachten. Die vom Versicherer gestellten Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, ansonsten erlischt der Versicherungsschutz. Darüber hinaus sind Veränderungen bei den Risiken der Versicherungsgesellschaft mitzuteilen.
Bevor man eine Familienhaftpflichtversicherung abschließt, sollte man sich zunächst eingehend über die verschiedenen Leistungsumfänge, Deckungssummen und Selbstbeteiligungen informieren. Ein Vergleich verschiedener Versicherungsgesellschaften im Hinblick auf deren Angebote zur Familienhaftpflichtversicherung ist durchaus sinnvoll. Eine gute Vergleichsbasis bietet sich auf verschiedenen Homepages im Internet, auf welchen die Anbieter direkt nebeneinander ausgewertet werden können.
Informieren Sie sich über kostenlose Girokonten und vergleichen Sie jetzt:
kostenloses Girokonto
Ist Ihr Auto fit für den Winter? Vergleichen Sie jetzt Ihre KFZ Versicherung mit anderen Anbietern:
KFZ Versicherung