
Die Berufshaftpflichtversicherung schützt vor den Folgen eines Berufsversehens. Sie fungiert somit als Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, haftet je nach Berufsgruppe jedoch auch für Personen- und Sachschäden. Wenn Sie sich nicht als einzelne berufstätige Person, sondern als Unternehmer versichern wollen, bietet Ihnen die Betriebshaftpflichtversicherung dieselben Leistungen. Ihr Betrieb ist somit als Ganzes versichert, so dass auch für Fehler Ihrer Angestellten gehaftet wird.
Bestimmte Berufsgruppen müssen für Schäden, die bei der Ausübung des Berufes verursacht werden, geradestehen. Hierzu zählen zum Beispiel Ärzte, Journalisten, Polizeibeamte, Notare, Unternehmensberater und Steuerberater. Die Berufshaftpflichtversicherung zahlt für diese Berufsgruppen berechtigte Ansprüche Dritter und schützt die Versicherten vor unberechtigten und überhöhten Forderungen, und das, wenn notwendig, auch vor Gericht.
Ein Beispiel für die Leistung einer Berufshaftpflichtversicherung ist die fehlende Belehrung eines Notars bei einem Grundstückskauf oder die Versäumung von Fristen durch einen Rechtsanwalt. Die vom Klienten eingeforderte Wiedergutmachung der entstandenen finanziellen Schäden übernimmt in solch einem Fall die Berufshaftpflichtversicherung.
Die Versicherung bezahlt immer dann, wenn bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit des Versicherten ein Verstoß vorliegt, der bei Dritten einen Schaden verursacht oder wenn die gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen erfüllt werden. Bei der Betriebshaftpflichtversicherung wird auch für Schäden gehaftet, die von Angestellten des Betriebes verursacht wurden. Für welche Schäden (finanzielle, Sach- bzw. Personenschäden) gehaftet wird, richtet sich nach dem Bedarf des einzelnen Berufsbildes. Personenschäden können zum Beispiel Heilbehandlungskosten oder Schmerzensgeld nach sich ziehen, bei Sachschäden können Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten verlangt werden.
Vor dem Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung sollten Sie die beruflichen bzw. betrieblichen Risiken erfassen und beschreiben können. So können Sie im Gespräch mit dem Versicherer ein Leistungspaket finden, das Ihren Ansprüchen genügt. Bei der Berufshaftpflichtversicherung wird eine Deckungssumme festgelegt, die den maximalen Auszahlungsbetrag darstellt.
Nach diesem Wert richten sich die Beiträge der Berufshaftpflichtversicherung. Bei einer Deckungssumme von 50.000 € können das zum Beispiel 3 € monatlich sein. Die Beiträge richten sich des Weiteren nach der Berufsgruppe. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Berufsgruppen mit besonderem Haftungsrisiko kostspieliger. Zu dieser Gruppe gehört zum Beispiel ein Gerichtsvollzieher oder leitender Kommunalbeamter. Andere Versicherer verlangen einen Pauschalbeitrag und legen selbst die Auszahlungsbeträge fest. Entscheidend für die Höhe der Beiträge ist auch der Umfang der versicherten Schäden. Einem Architekten etwa genügt es, eine Versicherung für Vermögensschäden abzuschließen, während ein Arzt auch gegen Personenschäden versichert sein muss. Auch die Beiträge für die Betriebshaftpflichtversicherung werden nach diesen Maßstäben berechnet.
Die Berufshaftpflichtversicherung kann bei der Berufskammer oder dem Berufsverband abgeschlossen werden. Es gibt außerdem zahlreiche Versicherungsgesellschaften, die eine Berufshaftpflichtversicherung anbieten. Vergleichen Sie die Konditionen der einzelnen Unternehmen und achten Sie darauf, welche Tarife es speziell für Ihre Berufsgruppe gibt. Nur durch sorgfältiges Vergleichen finden Sie eine Berufshaftpflichtversicherung, die auf Sie zugeschnitten ist bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung, die zu Ihrem Betrieb passt.
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