
Bauen ist nicht nur kostspielig sondern auch gefährlich. Besonders für den Bauherrn. Dieser ist für die Gefahren, die von dem jeweiligen Bau oder der Baustelle ausgehen, verantwortlich. Da man als Bauherr sozusagen eine Gefahrenquelle schafft, ist man auch verpflichtet, die Baustelle ordnungsgemäß abzusichern, um Stürze und Verletzungen von Bauarbeitern und Passanten zu verhindern.
Gerade auch Kinder, die die Gefahr noch nicht so gut einschätzen können, sind im Baubereich besonders gefährdet. Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen haftet der Bauherr, wenn keine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, neben dem Architekten und der Baufirma für etwaige entstehende Schäden. Wird eine Gefahr übersehen und es kommt jemand zu Schaden, haftet man als Bauherr in unbegrenzter Höhe. Oft ist das Bauherrenrisiko schon in der Privathaftpflichtversicherung oder in der Betriebshaftpflichtversicherung enthalten. Man ist jedoch hier auf gewisse Bausummen beschränkt. Werden diese überschritten, ist der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung notwendig.
Da der Bauherr Personen- und Sachschäden abwenden muss, ist er dazu verpflichtet, Architekten und Bauunternehmen sorgfältig auszuwählen, die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen auf jeden Fall einzuhalten sowie die Verkehrsicherungspflicht für die Baustelle und ihre Zufahrten nicht zu vernachlässigen.
Kommt es dennoch zu einem Zwischenfall, haftet der Bauherr zum Beispiel für umstürzende Gerüste, für die ungenügende Sicherung der Baustelle, für kaputte Zäune, für fehlerhafte Abdeckung von Baugruben, für falsche Lagerung von Baumaterial, für die Verunreinigung der Straße aber auch für Schäden, beispielsweise durch Staub und Bauschutt, bei den Anliegern.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung befreit die Versicherten während der Bauzeit von den finanziellen Folgen der gesetzlichen Haftpflicht und bietet in den oben genannten Fällen Versicherungsschutz oder wehrt unberechtigte Schadensersatzforderungen ab. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Anspruchssteller, trägt die Bauherrenhaftpflichtversicherung die Kosten. Zusätzlich ist sie für die Prüfung der Haftungsfrage zuständig.
Der Bauherr kann unter anderem entscheiden, wie viel Eigenbeteiligung er im Ernstfall zahlen will, wie hoch die Deckungssumme bei Personen- Sach- und Vermögensschäden sein soll und für welchen Zeitraum er die Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen will.
Bei der Auswahl der Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte man sehr überlegt vorgehen. Schließlich übernimmt sie nicht nur im finanziellen Bereich sehr viel Verantwortung. Es ist wichtig, trotz dem bestehenden Chaos aus verschiedenen Preisen und Leistungen, sich einen möglichst guten Überblick über die verschiedenen Versicherungsanbieter zu machen, denn die Kosten für vergleichbare Leistungen gehen bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung oft sehr weit auseinander. Um unnötige Kosten zu vermeiden ist es ratsam, einen der häufig angebotenen Online-Preisvergleiche zu machen oder noch besser sich von einem neutralen Fachverständigen ausführlich beraten zu lassen.
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