Amts- und Diensthaftpflichtversicherung

 

zum Vergleich der Haftpflichtversicherung

 

Die Amts- und Diensthaftpflichtversicherung

Wer eine Privathaftpflichtversicherung abschließen möchte, wird feststellen, dass diese Versicherung nicht für berufsbezogene Schäden aufkommt; für Angehörige des Staatsdienstes empfiehlt es sich daher, eine Amts- und Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen, was meist zusammen mit dem Abschließen einer Privathaftpflichtversicherung erfolgen kann.

Die Amts- und Diensthaftpflichtversicherung ist eine Versicherung für Beamte, die während ihrer Dienstzeit einen Schaden verursachen und vom Geschädigten mit einem Anspruch auf Schadenersatz konfrontiert werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Geschädigte sich zunächst einmal nicht an den Beamten selbst wenden kann, sondern nur an dessen Dienstherren.

Liegt jedoch von Seiten des Beamten eine grobe Fahrlässigkeit vor, kann der Dienstnehmer vom Beamten fordern, für die Kosten des entstandenen Schadens selbst aufzukommen. Hier kommt die Amts- und Diensthaftpflichtversicherung zum Einsatz: Sie prüft zuerst einmal die Frage der Haftpflicht und der groben Fahrlässigkeit und setzt sich mit dem Dienstherren des Beamten auseinander.

Sind die Ansprüche auf Schadensersatz gerechtfertigt, werden sie von der Amts- und Diensthaftpflichtversicherung erstattet, wenn sie ungerechtfertigt sind, werden sie abgewehrt. Sollte es gar zu einem Rechtsstreit zwischen dem versicherten Beamten und dem Geschädigten kommen, dann übernimmt die Amts- und Diensthaftpflichtversicherung die Prozessführung, leistet also auch Rechtsschutz. Im Rahmen einer Amts- und Diensthaftpflichtversicherung kann sogar der Verlust von Dienstschlüsseln bis zu einer Versicherungshöhe von 15.000 € abgedeckt werden.

Eine Amts- und Diensthaftpflichtversicherung kann von Angestellten und Beamten des öffentlichen Dienstes, Lehrern, Richtern, Staatsanwälten, Rechtspflegern, Angehörigen des Justizdienstes, Bewährungshelfern, Angehörigen der Polizei und Zollbehörde, der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes usw. abgeschlossen werden. Häufig ist auch in den Mitgliedsbeiträgen für verschiedene Berufsverbände, denen man als Beamter oder Angestellter beitreten kann, eine Amts- und Diensthaftpflichtversicherung schon enthalten.

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Im Vergleich mit anderen Versicherungen sind die Beiträge für eine Amts- und Diensthaftpflichtversicherung relativ gering, ein 40-jähriger Beamte des öffentlichen Dienstes würde z.B. zwischen 30 und 140 € jährlich an Beitrag zahlen. Wie bei allen Versicherungsformen ist es daher auch bei der Amts- und Diensthaftpflichtversicherung ratsam, die verschiedenen Versicherer miteinander zu vergleichen, auch wenn dies aufgrund der eher geringen Beiträge nicht so stark ins Gewicht fällt wie z.B. bei einer Krankenversicherung. Beim Vergleich der Amts- und Diensthaftpflichtversicherungen miteinander sollte man jedenfalls auch darauf achten, wie hoch die abgedeckte Schadenssumme ist, um sich dann für die auf die persönliche Situation passende Versicherung zu entscheiden.

 

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