
Auch vorsichtige und besonnene Verkehrsteilnehmer können schnell in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Die Verkehrrechtsschutzversicherung vertritt in diesem Fall die Ansprüche und Interessen des Versicherungsnehmers. Wenn aus einem kleinen Unfall ein großer Rechtsstreit wird, beispielsweise wenn nicht eindeutig zu bestimmen ist wer Schuld hat, sind bei weitem nicht alle Kosten über die KFZ-Haftpflichtversicherung abgesichert.
Bei unklaren Haftungsfragen, die oft nur vor Gericht geklärt werden können, vertritt die Verkehrsrechtsschutzversicherung den Versicherten: Sie kommt sowohl für die Anwalts- als auch für die Prozesskosten auf und hilft dem Geschädigten bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen eines mit dem versicherten Kraftfahrzeug entstandenen Schadens.
Auch die Verteidigung in Bußgeld- und Strafverfahren aufgrund von Verletzungen der Verkehrsvorschriften übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung. Wird die Straftat jedoch vorsätzlich begangen entfällt damit natürlich der Versicherungsschutz. Wenn Ansprüche aus schuldrechtlichen Verträgen für das versicherte Fahrzeug geltend gemacht oder abgewehrt werden müssen, wie es beispielsweise beim Autokauf oder Verkauf sein kann, fällt dies ebenfalls in den Aufgabenbereich der jeweiligen Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Der Verkehrsrechtsschutz erstreckt sich auch auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen. Egal, ob es sich dabei um Verfahren vor Verwaltungsbehörden und Gerichten, wenn zum Beispiel über den Entzug oder die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis gestritten wird, oder um Steuer- und Abgabenangelegenheiten vor dem Finanzgericht handelt, die Interessen des Halters des versicherten Fahrzeugs werden von der Verkehrsrechtsschutzversicherung vertreten. Bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme übernimmt sie dabei alle entstehenden Kosten.
Meist haben Sie bei dem Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung die Möglichkeit, zwischen einer Police mit oder ohne Selbstbeteiligung zu wählen und Sie können entscheiden, ob sich der Versicherungsschutz nur auf eine Einzelperson oder auf die ganze Familie erstrecken soll. Versichert ist man nicht nur als Halter, Eigentümer, Fahrer oder Insasse seines Fahrzeugs, sondern auch als Fußgänger.
Allen Straßenverkehrsteilnehmern ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung anzuraten, aber gerade für Autofahrer, die nicht vollkaskoversichert sind und oft ohne Auto-Schutzbrief Fahrten ins Ausland unternehmen, empfiehlt es sich, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen. Denn vor allem im Ausland kann man auch bei harmlosen Unfällen, durch die vielleicht vorhandene Sprachbarriere, die Strafauktionen und der oftmals unterschiedlichen Rechtslage nicht nur auf der Straße ins Schleudern geraten. So ist es nicht selten, dass Unfälle im Ausland ohne Verkehrsrechtsschutzversicherung extrem teuer werden. Mit dem Abschluss einer Verkehrrechtsschutzversicherung ist man in der Regel nicht nur in Deutschland sondern auch in allen Mittelmeer- und EU Mitgliedsländern versichert.
Da die Versicherungsunternehmen meist sehr unterschiedliche Versicherungsbedingungen anbieten, ist es wichtig, neben einen Beitragsvergleich auch einen Leistungsvergleich vorzunehmen. Je nachdem welche Leistungen Ihnen wichtig sind und welche Sie beanspruchen möchten, werden für Sie unterschiedliche Tarife berechnet: Wünschen Sie eine Einzel- oder Familienversicherung, wie hoch soll die Deckungssumme sein und wollen Sie eine Eigenbeteiligung im Ernstfall? Natürlich unterscheiden sich die Preise der verschiedenen Versicherungsanbieter auch bei gleichen Leistungen. Sie können also einiges sparen, wenn Sie sich vor Vertragsabschluß bei einem Versicherungs-Vergleich sorgfältig über das vorhandene Gesamtangebot informieren.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung ist dazu gedacht, motorisierte Strassenverkehrsteilnehmer zu schützen. Auch ein guter und besonnener Verkehrsteilnehmer kann sehr schnell in einen Unfall verwickelt werden und möchte anschliessend einen berechtigten Anspruch durchsetzen. Gut, wenn dann eine Verkehrsrechtsschutzversicherung für die Anwalts- und Gerichtskosten eintritt.
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