
Wer schon einmal zur Miete gewohnt hat, selbst vermietet hat, Eigentümer einer vermieteten Immobilie ist oder als Pächter oder Verpächter agiert hat, also eigentlich fast jeder, wird im Verlaufe dieser Zeit festgestellt haben, dass kaum ein Bereich so viel rechtlichen Spielraum lässt wie der der Wohn- und Geschäftsraumverhältnisse. Aus diesem Grunde lohnt sich vor Eintreten in oder während eines solchen Verhältnisses stets die Überlegung des Abschlusses einer Mietrechtsschutzversicherung.
Der Begriff der Mietrechtsschutzversicherung, auch Mieterrechtsschutzversicherunggenannt, mag zunächst ein wenig irreführend sein, trägt er doch in seinem Namen nur das Mietverhältnis. Aber Mietrechtsschutzversicherungen können für zahlreiche Vertragsverhältnisse im Bereich des Wohnens und Geschäftes einen rechtlichen Schutz bieten. Allen voran steht natürlich der schon in der Bezeichnung geführte Mieterrechtsschutz.
Die Mietrechtsschutzversicherung für Mieter tritt für die Kostendeckung von Rechtsstreitigkeiten ein, die im Zusammenhang mit einer angemieteten Wohnung, Immobilie oder Gewerbefläche stehen. Sie hilft dem Mieter des jeweiligen Objektes nebst anderem bei Differenzen mit dem Vermieter über Mieterhöhungen, falscher Nebenkostenabrechnungen oder anderer Mietstreitigkeiten.
Meldet der Vermieter beispielsweise auf eine vermietete Wohnung Eigenbedarf an und der Mieter akzeptiert diese Kündigung nicht, so kommt es häufig schnell zu einem Verfahren, dessen Streitwert sich unversehen auf über 12.000 € belaufen kann. Muss die Rechtmäßigkeit dieser Kündigung also vor Gericht geklärt werden, so ist bei diesem Streitwert von Prozesskosten in der Höhe von etwa 4.000 € auszugehen, die der Mieter, verliert er diesen Prozess, zu tragen hätte; ist er jedoch über eine Mieterrechtsschutzversicherung abgesichert, so muss er nicht aufgrund von eventuell drohenden Kosten davon absehen, auf sein Recht zu bestehen.
Die Mietrechtsschutzversicherung übernimmt also für den Mieter die anfallenden Gebühren für den eigenen Anwalt, unter Umständen auch die des gegnerischen Anwaltes, die Gerichtskosten einschließlich eventueller Zeugengelder und gerichtlich bestellter Sachverständiger, ebenso aber auch die Aufwendungen für einen eigenen Sachverständigen.
Auf der anderen Seite hat auch ein Vermieter die Möglichkeit, eine Mietrechtsschutzversicherung abzuschließen, die unter derselben Bezeichnung seine rechtlichen Interessen abdeckt. Diese Mieterrechtsschutzversicherung bietet in den meisten Fällen eine ähnliche Kostendeckung wie die für den Mieter, nur dass dem Vermieter bei Streitigkeiten mit den mit ihm vertraglich gebundenen Mietern ebenfalls die anfallenden Gebühren für Gerichtsvollzieher oder oftmals auch die Kosten einer Zwangsräumung erstattet werden. Die Mietrechtsschutzversicherung tritt ebenfalls bei Pachtverhältnissen für die rechtlichen Interessen ihrer jeweiligen Versicherungsnehmer ein. Unter Umständen muss vor Abschluss der Mietrechtsschutzversicherung geprüft werden, ob sich der Rechtsschutz nur auf private oder auch auf gewerbliche Nutzung von Objekten beschränkt.
Da gerade die unterschiedlichen Mietrechtsschutzversicherungen ein sehr vielschichtiges Spektrum von Leistungsmodellen an den Tag legen, sollte jeder, der über den Abschluss einer Mietrechtsschutzversicherung nachdenkt, vor der Entscheidung für einen bestimmten Anbieter umfangreiche Versicherungs-Vergleiche anstellen. Manche Mietrechtsschutzversicherungen beinhalten Rechtsschutz für alle aufgeführten Wohn- und Gewerbenutzungsverhältnisse. Andere hingegen beschränken sich nur auf das Mieten oder ausschließlich auf das Vermieten.
Der oftmals im Rahmen von Mietervereinen angebotene Rechtsschutz beinhaltet fast immer nur die rechtlichen Belange des Mietens. Wer also eine Mieterrechtsschutzversicherung abschließen möchte, die ihn vor nahezu allen Eventualitäten zu schützen vermag und dies zu einem günstigen Preis wünscht, der sollte vor seiner Entscheidung einen ausgiebigen Versicherungs-Vergleich anstellen.
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