
Die Versicherungspflichtgrenze beträgt 75% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung und wird jährlich der allgemeinen Einkommensentwicklung angepaßt. Sie bildet die Grenze zwischen Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit.
Seit dem 01.01.2003 ist die Versicherungspflichtgrenze nicht mehr mit der Beitragsbemessungsgrenze identisch. Der maximale Beitrag sowie das maximale Krankengeld in der Gesetzlichen Krankenkasse richtet sich dabei nach der Beitragsbemessungsgrenze von EUR 3.487,50 monatlich.
Als gesetzlich Versicherten empfehlen wir Ihnen aufgrund der sinkenden Leistungen dringend:
Krankenzusatz-
versicherung
Nutzen Sie unseren KFZ Versicherung Vergleich um eine günstige Autoversicherung zu finden:
zur Autoversicherung