Private Krankenversicherung

 

zum Vergleich der privaten Krankenversicherung

 

Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze beträgt 75% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung und wird jährlich der allgemeinen Einkommensentwicklung angepaßt. Sie bildet die Grenze zwischen Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit.

Seit dem 01.01.2003 ist die Versicherungspflichtgrenze nicht mehr mit der Beitragsbemessungsgrenze identisch. Der maximale Beitrag sowie das maximale Krankengeld in der Gesetzlichen Krankenkasse richtet sich dabei nach der Beitragsbemessungsgrenze von EUR 3.487,50 monatlich.

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