
Arbeiternehmer und Angestellte sind unter bestimmten Voraussetzungen kraft Gesetzes versicherungspflichtig in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.
Von diesen Bestimmungen gibt es allerdings Ausnahmen.
So sind Arbeitnehmer in der Krankenversicherung versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (siehe Versicherungspflichtgrenze) übersteigt.
Als gesetzlich Versicherten empfehlen wir Ihnen aufgrund der sinkenden Leistungen dringend:
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