
Bei einem bestehenden Versicherungsverhältnis in der privaten Krankenversicherung kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, daß dieser Anträge auf Wechsel in einen gleichartigen Tarif unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt. Soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer einen Leistungsausschluß oder einen angemessenen Risikozuschlag für die Mehrleistung und insoweit auch eine Wartezeit verlangen. Der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlags und einer Wartezeit dadurch abwenden, daß er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluß vereinbart.
Diese Regelung bezweckt, daß der Versicherte auch in neue Tarife wechseln kann.
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