
Neben den Musterbedingungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen sind auch die Tarifbedingungen ein Teil der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Die Tarifbedingungen sind die, über die vom PKV Verband vorgegebenen Mindestnormen hinausgehenden, unternehmensspezifischen Bestimmungen. So sehen beispielsweise die Musterbedingungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen in der Krankentagegeld-Versicherung vor, dass bei Arbeitsunfähigkeit keine Leistungspflicht der Versicherer besteht, wenn Krankheiten oder Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuß bedingte Bewußtseinsstörung zurückzuführen sind (§ 5 Abs. 1.c AVB KTV).
Als unternehmensspezifische Regelung verzichtet die DKV in ihren Tarifbedingungen auf die Anwendung dieser Einschränkung (§ 5 Abs. 1.ca AVB KTV)
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