
Im Allgemeinen sind Studenten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beitragsfrei über die Familienversicherung ihrer Eltern abgesichert, wenn Ihr eigenes monatliches Einkommen 335 Euro nicht übersteigt. Zeiten des Zivildienstes oder Wehrdienstes verlängern den Anspruch auf Familienversicherung um die entsprechende Zeit. Danach müssen sie sich selbst in einer der gesetzlichen Krankenkassen versichern. Der Beitrag ist einheitlich festgelegt.
Nach Ablauf des 14. Fachsemesters bzw. nach Beendigung des Semesters, in dem der Student das 30. Lebensjahr vollendet, endet die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kasse und es kann eine private Kasse gewählt werden.
Studenten, die für die gesamte Dauer Ihrer Studiums privat versichert sein möchten, müssen Sie sich vor Studienbeginn !! von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Als gesetzlich Versicherten empfehlen wir Ihnen aufgrund der sinkenden Leistungen dringend:
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