
Der Beitrag einer Privaten Krankenversicherung lässt sich oftmals durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung erheblich reduzieren. So belohnen die Versicherer ein kostenbewusstes Verhalten überproportional, wenn der Versicherte beispielsweise die ersten 500 Euro pro Jahr für angefallene Leistungen selbst trägt. Außerdem kann der Versicherte so eher die Beitragsrückerstattung in Anspruch nehmen (bei Leistungsfreiheit).
Die Selbstbeteiligung sollte insbesondere bei Selbständigen und Freiberuflern höher sein. Angestellte wählen einen geringeren Betrag - bei ihnen zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des demzufolge etwas höheren Beitrages, am Selbstbehalt beteiligt er sich jedoch nicht.
Als gesetzlich Versicherten empfehlen wir Ihnen aufgrund der sinkenden Leistungen dringend:
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