
Die Beiträge für privat versicherte Rentner verändern sich mit Rentenbeginn folgendermaßen:
Der Zuschuß des Rentenversicherungsträgers tritt an die Stelle des Arbeitgeberzuschusses.
Der Rentner erhält für seine private Krankenversicherung einen Zuschuß in Höhe des halben durchschnittlichen Beitragssatzes der Krankenkassen - bezogen auf den Betrag der Rente.
Der Zuschuß ist jedoch auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen begrenzt.
Bei einem freiwillig gesetzlich versicherten Rentner hingegen wird die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für die Bemessung der Beiträge herangezogen.
Ebenso wie der privat versicherte Rentner trägt der freiwillig gesetzlich versicherte Rentner den Krankenversicherungsbeitrag in voller Höhe selbst und stellt beim Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Zuschuß. (siehe oben)
Als gesetzlich Versicherten empfehlen wir Ihnen aufgrund der sinkenden Leistungen dringend:
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