
Von einer "ordentlichen Kündigung" spricht man, wenn keiner der zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigten Gründe vorliegt. Siehe auch: Private Krankenversicherung Kündigungsfristen.
Die ordentliche Kündigung ist nur zum Ende des laufenden Versicherungsjahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 3 Monate, d.h., zwischen Zugang der Kündigung und dem Ende des Vertrages müssen drei volle Kalendermonate liegen. Fällt der letzte Tag der Erklärungsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist die Kündigungsfrist auch dann gewahrt, wenn die Kündigung am nächsten Werktag zugestellt worden ist.
Eine ordentliche Kündigung brauchen Sie nicht zu begründen.
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