
In der Regel beträgt die Kündigungsfrist für die private Krankenversicherung 3 Monate zum Ablauf des Versicherungsjahres oder Kalenderjahres.
Für die Kündigungsfrist des Krankentagegeldes können allerdings Ausnahmen reguliert sein. Die exakten Kündigungsfristen können Sie Ihrem Vertrag zur Privaten Krankenversicherung entnehmen.
Das außerordentliche Kündigungsrecht bei Beitragserhöhungen oder AGB Änderungen für die private Krankenversicherung bleibt hiervon unberührt und somit weiterhin bestehen.
Als gesetzlich Versicherten empfehlen wir Ihnen aufgrund der sinkenden Leistungen dringend:
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