
Das Krankentagegeld dient der finanziellen Absicherung bei Verdienstausfall und schützt somit vor Einkommensverlusten bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit. Krankentagegeld wird nach einer vorher festgelegten Karenzzeit für jeden Krankheitstag gezahlt.
Für den Abschluß des Krankentagegeldes sind folgende Entscheidungen zu treffen:
Der gewünschte Tagessatz darf jedoch nicht höher sein, als Ihr Nettoeinkommen (laut Einkommenssteuernachweis) des Versicherten.
Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Antragstellung
Arbeitnehmer oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze können sich erst ab dem 43. Tag versichern, da bis dahin die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers läuft.
Selbständige können beliebig eine kürzere Karenzzeit wählen
Selbständige und Freiberufler sollten genau überlegen, wie viele Tage ohne Einkommen sie verkraften können. Wird ein "falsches" Krankentagegeld (zu wenig, zu spät) gewählt oder fehlt es völlig, kann dies bei längerer Krankheit zu einer existenzbedrohenden Notlage führen.
Je früher die Zahlung des Krankentagegeldes einsetzt, desto höher der Beitrag.
Bei der Annahme des Krankentagegeldes haben viele Versicherer einschränkende Bestimmungen. So gibt es Berufe, für die gar kein oder nur ein begrenztes Krankentagegeld bzw. erst nach einer sehr langen Karenzzeit vereinbart werden kann. Darüber hinaus gibt es auch spezielle (günstigere) Tarife für Berufsgruppen wie Ärzte, Steuerberater, Architekten, Rechtsanwälte.
Als gesetzlich Versicherten empfehlen wir Ihnen aufgrund der sinkenden Leistungen dringend:
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