
Krankenhaustagegeld wird beim Aufenthalt im Krankenhaus pro Tag in der vertraglich vereinbarten Höhe gezahlt. Die Leistungen werden, im Gegensatz zu der Krankheitskostenversicherung, ohne Kostennachweis gezahlt - also auch aufgrund einer Bescheinigung des Krankenhauses über die Aufenthaltsdauer und den Grund der Behandlung.
Dies gilt auch für den Aufnahmetag und Entlassungstag in voller Höhe. Das Krankenhaustagegeld wird in der Privaten Krankenversicherung zeitlich unbegrenzt gezahlt und ist steuerfrei.
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