
Die private Krankenkassen erbringt ihre Leistungen auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), für Zahnärzte (GOZ) sowie nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Ärzte, die Privatpatienten behandeln, haben immer die Möglichkeit, über den einfachen Satz hinaus zu liquidieren. Die Abrechnungshöhe der Zahnärzte und Ärzte bewegt sich in folgendem Gebührenrahmen:
für persönliche ärztliche und zahnärztliche Leistungen:
für medizinisch-technische Leistungen:
für Laboruntersuchungen:
Rechnungen oberhalb dieser Höchstsätze sind nur über eine seperate Honorarvereinbarung möglich.
Die Versicherungstarife unterscheiden sich in der maximalen Höhe der Erstattung für Leistungen - sie schwanken zwischen dem 2,3 fachen oder 3,5 fachen Satz der Gebührenordnungen bzw. sogar darüber hinaus (Erstattung bis zum vollen Rechnungsbetrag).
Als gesetzlich Versicherten empfehlen wir Ihnen aufgrund der sinkenden Leistungen dringend:
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