Private Krankenversicherung

 

zum Vergleich der privaten Krankenversicherung

 

Freiwillig Gesetzlich Versichert

Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Beschäftigter bei den gesetzlichen Krankenkassen (Barmer, BKK, Techniker Krankenkasse) endet automatisch mit dem Ende der Versicherungspflicht. Die Versicherten können jedoch eine freiwillige Fortführung der Gesetzlichen Krankenversicherung beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor Ende der Versicherungspflicht mindestens 12 Monate gesetzlich versichert waren. Die Weiterführung muß der Gesetzlichen Krankenkasse innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der Versicherungspflicht angezeigt werden.

Die Mitgliedschaft von Personen, deren Versicherungspflicht wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze erlischt, endet nur dann, wenn der Versicherte innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit seinen Austritt erklärt. Wird diese Fristsetzung nicht wahrgenommen, setzt sich die Beitragspflicht als freiwillige Mitgliedschaft fort.

Bei Ersatzkassen endet die Mitgliedschaft beim Ausscheiden aus der Versicherungpflicht generell nur dann, wenn das Mitglied innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der jeweiligen Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit seine Kündigung deutlich macht.

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