
Die Beitragsbemessungsgrenze bildet die Grundlage zur Berechnung des Höchstbeitrages für die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Die Beitragsbemessungsgremze wird auch als Beitragsbemessungsgrundlage bezeichnet. Unabhängig von der Einkommenshöhe werden die Beiträge für freiwillig versicherte Arbeitnehmer bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Anhand dieser Grenze und des durchschnittlichen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenkassen wird der maximale Arbeitgeberzuschuß für die private Krankenversicherung festgelegt.
Im Jahre 2006 gelten folgende Beträge für die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung:
Jährliche Beitragsbemessungsgrenze 47.250 Euro
Monatliche Beitragsbemessungsgrenze 3.562,50 Euro
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