
Die Beihilfe zur Privaten Krankenversicherung ist ein Zuschuß des Dienstherrn (z.Bsp. Staat) zu den Krankheitskosten seiner Bediensteten (z.Bsp. Beamte).
Anspruch darauf haben nur Beamte und Beamtenanwärter sowie Angestellte, die im Rahmen einer Sondervereinbarung mit ihrem Dienstherrn Beihilfe erhalten. Über die Beihilfe wird ein prozentualer Anteil der Krankheitskosten abgedeckt. Die Höhe der Beihilfe ist sowohl abhängig vom Beihilfesystem des Dienstherrn (Bundes- oder Landesbeihilfe), als auch vom Familienstand des zu Versichernden - sie variiert zwischen 50 % und 80 % Beihilfe.
Um die Krankheitskosten hundertprozentig abdecken zu können, sollten Sie als Beihilfeberechtigter bei den privaten Krankenversicherern Tarife mit jeweils den Prozentsätzen abschließen, die von der Beihilfestelle nicht getragen werden.
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