
Nach abgeschlossener Behandlung beim Hausarzt,Facharzt oder Zahnarzt erhält der Versicherte eine Rechnung (mit 4 Wochen Zahlungsziel) in doppelter Ausfertigung. Das Original sollte umgehend bei der Versicherung eingereicht werden, welche die Kostenerstattung nach maximal 14 Tagen auf das Konto des Versicherten vornimmt. In der Apotheke bezahlt der Versicherte die Medikamente bar. Rezept und Apothekenquittung reicht er zur Erstattung ein. Die Private Krankenversicherung erstattet alles, was der Arzt per Rezept verordnet hat.
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