
Privatversicherte werden durch den Bezug von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld bei Arbeitslosigkeit versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
Nun haben Sie als Arbeitsloser jedoch eine private Krankenversicherung und arbeitslos geworden, möchten aber dennoch gerne privat versichert bleiben und die Vorteile der Privaten Krankenversicherung genießen?
Dann müssen Sie sich von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen.
Voraussetzung dafür ist, daß Sie während der letzten 5 Jahre, bevor Sie arbeitslos wurden, nicht Mitglied in der gesetzlichen Kasse waren.
Während der ganzen Zeit Ihrer Arbeitslosigkeit werden dann die Beiträge für Ihre private Krankenversicherung und Pflegeversicherung dvon der Bundesagentur für Arbeit getragen - und zwar bis zu der Höhe, die auch bei einer Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung fällig würde.
Als gesetzlich Versicherten empfehlen wir Ihnen aufgrund der sinkenden Leistungen dringend:
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