Private Krankenversicherung

 

zum Vergleich der privaten Krankenversicherung

 

Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer gelten Arbeiter und Angestellte.
Arbeitnehmer können eine private Krankenversicherung wählen, wenn Ihr regelmäßiges Einkommen (Brutto) über der Jahresentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) liegt. Diese beträgt zur Zeit 45.900 Euro jährlich bzw. 3.825 Euro monatlich

Zum Brutto-Einkommen zählen alle regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen, so auch das 13. Monatsgehalt.

Gesetzlich plichtversicherte Arbeitnehmer, die im laufenden Jahr eine Gehaltserhöhung erhalten haben, durch die sie über die Versicherungspflichtgrenze gelangen, haben erstmalig zum 01.01. des Folgejahres die Möglichkeit zum Wechsel in die private Krankenversicherung. Bevor Sie die gesetzliche Krankenversicherung kündigen, sollten Sie eine Bescheinigung über die Annahme für die private Krankenversicherung schriftlich vorliegen haben.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht der Gesetzlichen Krankenversicherung haben pflichtversicherte Arbeitnehmer nur, wenn ihre Krankenkasse den Beitragssatz erhöht.

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