Private Krankenversicherung

 

zum Vergleich der privaten Krankenversicherung

 

Arbeitgeberzuschuß

Auch für die private Krankenversicherung erhalten Arbeitnehmer und Angestellte einen Arbeitgeberzuschuß zu ihrem Beitrag.

Der Arbeitgeberzuschuß für die private Krankenversicherung beträgt 50 % des Beitrages für Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Jedoch ist der Arbeitgeberzuschuß begrenzt auf den durchschnittlichen Höchsterstattungsbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Höchstzuschuß des Arbeitgebers zum Beitrag für die private Krankenversicherung und Private Pflegeversicherung beträgt zur Zeit 241,50 Euro für die Private Krankenversicherung und 29,33 Euro für die Private Pflegeversicherung.

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