
Als ambulante Behandlung bezeichnet man die vom Arzt in seiner Praxis, im Krankenhaus (dort nicht stationär) oder in der Wohnung des Patienten ausgeübte Heilbehandlung.
Diese besteht zum Beispiel aus Untersuchungen, Beratungen, Behandlungen und Sonderleistungen wie Injektionen oder Laboruntersuchungen.
Die Tarife der privaten Krankenversicherung für ambulante Behandlung umfasst auch die Kostenerstattung für
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