Pflegeversicherung

Informationen zur Pflegeversicherung

Schon seit 1995 gibt es in Deutschland die Pflegeversicherung. Mit der stetig steigenden Lebenserwartung der Deutschen nimmt der Anteil der älteren Menschen in der Gesellschaft stark zu, was auch mehr Pflegefälle mit sich bringt. Die Pflegeversicherung wurde eingeführt, um den Gedanken der Eigenvorsorge zu stärken. So muss jeder Bundesbürger einen Beitrag je nach Höhe seines Einkommens in die Pflegeversicherung einzahlen. Seit 2004 müssen sich auch deutsche Rentner stärker beteiligen und ebenfalls einen monatlichen Pflegebeitrag von 1,7% entrichten. Weitere Ziele sind die Stärkung der häuslichen Pflege sowie die Verringerung der pflegebedingten Sozialhilfeabhängigkeit. Heute benötigen die wenigsten Pflegebedürftigen zusätzlich noch finanzielle Unterstützung durch Sozialhilfe, während früher oft die eigene Rente nicht für die Finanzierung eines Platzes im Pflegeheim ausreichte.

Die Pflegeversicherung bietet Leistungen verschiedenster Art für Pflegebedürftige in Form von Geld- oder Sachleistungen. Je nachdem, ob der Pflegebedürftige von einer privat organisierten Pflegeperson versorgt wird, oder aber einen Pflegedienst oder gar einen Heimplatz benötigt, sehen diese Leistungen der Pflegeversicherung anders aus.

Damit Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können, muss ein Antrag gestellt werden. Hier genügt eine formlose Erklärung durch den Versicherungsnehmer selbst, aber auch durch seinen Bevollmächtigten an die zuständige private Krankenversicherung beziehungsweise an die zuständige Pflegekasse. Um die Leistung der Pflegeversicherung im Krankheitsfall frühstmöglich nutzen zu können, sollte der Antrag spätestens binnen eines Monats nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit gestellt werden.

Anhand eines Gutachtens entscheidet dann die Pflegekasse bzw. die private Krankenversicherung über die Stufe der Pflegebedürftigkeit. Jemand gilt als pflegebedürftig, wenn er langfristig wegen Krankheit oder Behinderung Hilfe benötigt, da er regelmäßige alltägliche Tätigkeiten nicht mehr oder nicht mehr vollständig allein durchführen kann. Dabei wird für die Leistung der Pflegeversicherung nach Grad und Häufigkeit der benötigten Hilfeleistungen unterschieden, die die Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität umfassen können. Von der erheblichen Pflegebedürftigkeit über die Schwerpflegebedürftigkeit bis zur Schwerstpflegebedürftigkeit unterscheidet man dabei drei Stufen.

Der Pflegebedürftige kann selbst entscheiden, ob er zu Hause durch Angehörige bzw. durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden möchte, oder lieber einen Platz in einem Pflegeheim beansprucht. Ist die häusliche Pflege sicher gestellt, zahlt die Pflegeversicherung ein Pflegegeld, mit dem z.B. Familienangehörige entlohnt werden können. Der Versicherungsnehmer muss hierbei keinen Nachweis über dessen Verwendung aufführen, außerdem muss es nicht versteuert werden. Weil pflegende Angehörige oft ihren Beruf teils oder ganz aufgeben müssen, zahlt die Pflegekasse für sie die Rentenbeiträge. Werden sie krank, können sie durch eine Pflegevertretung ersetzt werden.

Eine Pflegesachleistung fällt hingegen an, wenn ein professioneller Pflegedienst benötigt wird. Der Aufwendungsersatz fällt bei der Pflegesachleistung höher aus als beim Pflegegeld, was jedoch nicht als Wertung aufgefasst werden darf. Hier werden lediglich Aufwendungen wie zum Beispiel Steuerzahlungen berücksichtigt, die bei gewerblichen Dienstleistern anfallen.

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Grundsätzlich sollte sich jeder schon früh mit der Pflegeversicherung befassen. Neben der gesetzlichen Pflegeversicherung lohnt es sich auf jeden Fall, sich zusätzlich gegen das Risiko einer Pflegebedürftigkeit absichern. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung ist lediglich eine Grundabsicherung, zu der im Krankheitsfall eine relativ hohe Eigenbeteiligung des Versicherungsnehmers hinzukommt. Mit einer privaten Vorsorge können Sie sich finanziell für den Fall der Pflegebedürftigkeit ausreichend absichern und die Lücken der Pflegeversicherung abschließen. Informieren Sie sich hierzu ausführlich über die einzelnen Leistungen der verschiedenen Krankenkassen und vergleichen Sie, um den für Sie optimalen Versicherungsvertrag gestalten zu können.

 

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