
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sinken stetig bei wachsenden Beiträgen. Da der Verdienst von vielen Angestellten jedoch unter der Versicherungspflichtgrenze, d.h. unter 3.562,50 EUR pro Monat bzw. 47.250 EUR pro Jahr liegt, haben diese nicht die Möglichkeit, sich von einer privaten Krankenversicherung versichern zu lassen. Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung können Sie Ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz auf privatversichertes Niveau anheben und somit bessere Leistungen genießen.
Ambulant wird beispielsweise die Chefarztbehandlung im Krankenhaus erstattet und Sie erhalten die Möglichkeit den Arzt und das Krankenhaus frei zu wählen. Bei stationären Aufenthalten wird durch die Krankenzusatzversicherung die Nutzung von Ein- oder Zweibettzimmern, zum Beispiel mit Dusche, Fernseher und Telefon finanziert. Die Kosten von Zahnersatz bzw. Zahnbehandlungen werden Ihnen je nach Tarif bis zu 35 % erstattet.
Demnach ist die private Krankenzusatzversicherung eine sinnvolle Möglichkeit, eine leistungsstarke Behandlung zu garantieren.
Arbeitnehmer die aufgrund Ihres Einkommens verpflichtet sind, eine gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen, haben die Möglichkeit durch eine private Krankenzusatzversicherung die Versorgung im Krankheitsfall aufzuwerten und alternative Heilmethoden zu nutzen.
Ehepartner und Kinder müssen separat versichert werden, können dadurch aber individuelle Verträge mit unterschiedlichen Inhalten abschließen.
Durch das frühe Abschließen einer Krankenzusatzversicherung, vermeidet man Ausschlüsse der Leistungen und erhält günstigere Beiträge, da der Versicherungsbetrag neben dem Gesundheitszustand auch vom Eintrittsalter abhängig ist.
Vor Vertragsabschluss wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Bei gravierenden Vorerkrankungen kann der Versicherungsschutz vom Versicherer abgelehnt werden.
Die Aufwendungen für umfangreiche Zahnbehandlungen, -reparaturen und Ersetzung von Zähnen werden durch prozentual festgelegte Beträge gemindert.
Für beispielsweise:
werden bis zu 35 % erstattet.
Der einheitliche Pflegesatz für gesetzlich versicherte Patienten umfasst Pflege, Mahlzeiten und Unterbringung im Mehrbettzimmer. Durch die private Zusatzversicherung werden die Zuschläge der Krankenhäuser erstattet.
In stationären Zusatztarifen für 1- oder 2-Bett-Zimmer ist die Chefarztbehandlung im Krankenhaus enthalten. Einige Gesellschaften leisten dabei bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen, andere darüber hinaus.
Durch den Ergänzungstarif der privaten Zusatzversicherung werden Heilpraktikerleistungen übernommen und dem Zuzahlung bei Medikamenten und Heilmitteln (z.B. Massagen) erspart.
Erstattungsfähig sind die gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen für Sehhilfen (einschließlich Brillenfassungen) und Kontaktlinsen.
Unkosten für Medikamente, Verbände, Stützen sowie Anwendungen der physikalischen Medizin, wie z.B. Bäder, Bestrahlungen, Massagen und Krankengymnastik werden durch die private Ergänzungsversicherung beglichen.
Bei Auslandsreisen, die nicht zum Zwecke einer Heilbehandlung angetreten werden, ersetzt die private Zusatzversicherung Kosten für ärztliche Behandlung, Medikamente und Krankenhausaufenthalte. Die Kosten für den Rücktransport werden nicht übernommen.
Angestellte erhalten vom Arbeitgeber in der Regel sechs Wochen lang Lohnfortzahlung und sollten deshalb Ihr Einkommen ab der siebten Woche absichern um die mögliche Einkommenslücke zu schließen.
Für jeden Tag im Krankenhaus wird eine festgelegte Summe ausgezahlt, die je nach Wunsch zur Begleichung der Kosten für Fernseher, Telefonanschluss oder eine Haushaltshilfe genutzt werden kann.
Durch Zusammenstellung der Leistung und Ergänzungstarife sowie gegebenenfalls vereinbarte Selbstbehalte wird die Beitragshöhe individuell errechnet.
Da der Vertrag nur durch den Versicherungsnehmer gekündigt werden kann, kann der Versicherungsschutz ohne Kürzungen und Einschränkungen genutzt werden.
Durch die Krankenzusatzversicherung kann die Behandlung als Privatpatient im Krankenhaus vereinbart werden um somit die Betreuung durch den Chefarzt zu garantieren.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit und rund um die Uhr, damit Sie in jedem Fall abgesichert sind.
Da sich die private Krankenzusatzversicherung insbesondere am Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand orientieren, ist die Zusatzversicherung vor allem für Menschen bis zu 35 Jahre sinnvoll. In diesem Alter kann man mit niedrigeren Beitragssätzen und vollen Leistungen einsteigen.
Bei gravierenden Vorerkrankungen werden oft Risikobeträge aufgeschlagen oder die Vorerkrankung aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen. Aus diesem Grund sollt man über die Absicherung durch eine private Krankenzusatzversicherung dann nachdenken, wenn noch keine Erkrankungen vorliegen.
Als gesetzlich Versicherten empfehlen wir Ihnen aufgrund der sinkenden Leistungen dringend:
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