Krankentagegeld

Informationen zum Krankentagegeld

Arbeitnehmer

Angestellte und Arbeiter erhalten vom Arbeitgeber in der Regel sechs Wochen lang Lohnfortzahlung. Ab der siebten Woche zahlt Ihnen die gesetzliche Krankenversicherung ein Krankengeld, welches maximal 70% des Bruttoeinkommens und nicht mehr als 90% Ihres Nettolohnes betragen darf. Von diesem Betrag werden dann noch Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegepflichtversicherung abgezogen und Ihnen als Krankentagegeld ausbezahlt. Durch längere Krankheit entsteht so eine beträchtliche Einkommenslücke die sich die wenigsten Arbeitnehmer leisten können.

Die Einkommenslücke berechnet sich z.B. wie folgt:

Bei höheren Einkommen wird die Einkommenslücke größer.

Das maximale Krankengeld beträgt 77,84 EUR pro Kalendertag, bzw. 2.335,33 EUR pro Monat.

Selbständige

Selbständige und Freiberufler sichern ihr monatliches Einkommen in der Regel komplett über die Krankentagegeldversicherung ab, da der Wegfall des Einkommens bis zur Existenzgefährdung führen kann. In diesem Fall werden in der Regel Karenzzeiten von 3 oder 4 Wochen vereinbart, damit Selbständigen eine Existenzerhaltung garantiert werden kann. Je kürzer die vereinbarte Karenzzeit umso höher fällt der Versicherungsbeitrag aus, deshalb ist für Selbständige eine Karenzzeit von etwa 4 Wochen empfehlenswert.

Arbeitnehmer und Selbständige

Um das Einkommen abzusichern sollte man eine private Krankentagegeldversicherung abschließen wodurch die mögliche Einkommenslücke geschlossen und die Existenzgefährdung vermieden werden kann.

Ratenkredit

Kredite

Altersvorsorge

Riester Rente

AXA

Autoversicherung

Bei steigendem Gehalt kann die Krankentagegeldversicherung unter bestimmten Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten angepasst werden.

Diese Absicherung durch die zusätzliche Krankentagegeldversicherung ist sowohl in der Privaten Krankenversicherung als auch in der Privaten Krankenzusatzversicherung möglich.

Leistungsdauer

Die Auszahlung der Leistungen erfolgt bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit, da das Krankentagegeld nur zur Absicherung einer "vorübergehenden" Arbeitsunfähigkeit wahrgenommen werden darf. Aus diesem Grund sollte zur Absicherung einer unbegrenzten Berufsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht gezogen werden.

Beitragsberechnung

Für die Höhe des Versicherungsbeitrages ist das Geschlecht und das bei Beginn des Versicherungsvertrages erreichte Alter der Versicherten maßgebend.

 

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Tipps

Als gesetzlich Versicherten empfehlen wir Ihnen aufgrund der sinkenden Leistungen dringend:
Krankenzusatz-
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