Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung wird von den Krankenkassen gewährleistet, wobei man zwischen primären Kassen wie AOK (allgemeine Ortskrankenkasse), BKK (Betriebskrankenkasse) und IKK (Innungskrankenkasse) und Ersatzkassen wie BEK (Barmer Ersatzkasse), DAK (Deutsche Angestellten Krankenkasse), TK (Techniker Krankenkasse) und KKH (Kaufmännischer Krankenkasse) unterscheidet.

Betriebs- und Innungskrankenkassen nehmen nur Mitglieder bestimmter Betriebe oder Berufsgruppen auf, während Ortskrankenkassen und Ersatzkrankenkassen bundesweit allen gesetzlich Versicherten offen stehen. Im Unterschied zu den Privatkassen folgt die gesetzliche Krankenversicherung dem Prinzip, dass sich die Beiträge der Versicherten nach deren finanziellen Möglichkeiten richten und nicht nach dem Krankheitsrisiko.

Die gesetzliche Krankenversicherung deckt eine Anzahl von Mindestleistungen ab, zu denen Leistungen zur Verhütung von Krankheiten, zur Verhütung der Verschlimmerung von Krankheiten, Empfängnisverhütung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch, Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten, zur Behandlung von Krankheiten und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gehören.

Diese Mindestleistungen werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen einheitlich erbracht, doch sind die Beitragshöhen für die gesetzliche Krankenversicherung je nach Krankenkasse unterschiedlich, derzeit liegt der Schwankungsgrad zwischen 13% und 15% des monatlichen Bruttoeinkommens. Bei Versicherten, die sich in einem nichtselbständigen Arbeitsverhältnis befinden, wird der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer in nahezu gleichen Teilen aufgeteilt, wobei sich der Beitragssatz auf das Bruttoeinkommen bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze (derzeit im Jahr 42.750 €, also 3.562,50 € pro Monat) bezieht.

Zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung liefert der Versicherte auch Zuzahlungen für etwaige ambulante oder stationäre Therapien in der Höhe von mindestens 5 € und maximal 10 €. Die Familienmitglieder von Versicherten sind in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert, wenn ihr Einkommen unter 340 € monatlich liegt, sie nicht von der Versicherungspflicht befreit sind und sich vorwiegend in Deutschland aufhalten. Für selbständig Erwerbstätige herrschen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung andere Bedingungen, denn man geht bei Selbständigen zunächst einmal davon aus, dass ihr Monatseinkommen die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet. Der Selbständige muss, wenn er eine gesetzliche Krankenversicherung anstrebt, nachweisen, dass sein Einkommen geringer ist als die Beitragsbemessungsgrenze. Tut er dies, wird sein Beitrag angepasst.

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Sowohl für nichtselbständig als auch für selbständig Erwerbstätige lohnt es sich, die Möglichkeiten einer gesetzlichen Krankenversicherung, sprich die einzelnen Krankenkassen, miteinander zu vergleichen. Wie schon gesagt wurde, herrschen bei den Beitragssätzen große Unterschiede. Ein Angestellter in Bayern mit einem Bruttomonatsgehalt von 2.000 € würde z.B. zwischen 119 € und 145 € monatlich (das entspricht einer Schwankung der Beitragssätze zwischen 11,9% und 14,5%) zahlen, sich nach einer genauen Recherche und einem Versicherungs-Vergleich über gesetzliche Krankenversicherungen also fast 30 € monatlich sparen.

Ähnlich wäre es bei einem Selbständigen in Baden-Württemberg, der bei einem Bruttogehalt von 2.500 € monatlich zwischen 300 € und 362,50 € (Beitragssatz schwankt zwischen 12% und 14,5%) an monatlichem Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen würde. Mit einer klugen Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung könnte er über 60 € monatlich einsparen. Ein sorgfältiger Versicherungs-Vergleich zahlt sich also für jeden aus.

 

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